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Regeln für Windenergie werden neu geordnet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg - Im kommenden Jahr wird das Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) wieder einmal überarbeitet. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Förderung von Windkraftanlagen an Land künftig öffentlich ausgeschrieben wird. Betreiber von kleineren Windparks fürchten schwere Nachteile.

Die Windenergie an Land hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Energieträger in Deutschland entwickelt. Rund 25 000 Windkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 38 Gigawatt liefern mehr als neun Prozent des Stroms (Stand 2014). Dazu hat die staatliche Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) maßgeblich beigetragen. Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, muss der Ausbau weitergehen. Doch schon bald sollen für die Förderung neue Regeln gelten.

Was plant die Bundesregierung?

Bis spätestens 2017 soll die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen ermittelt werden. Bislang gibt es feste Vergütungssätze je Kilowattstunde, die für neue Projekte regelmäßig angepasst wurden. Künftig richtet sich die Förderung nach dem Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung. Wer die geringste Förderung benötigt, bekommt den Zuschlag.

Welche Erneuerbaren Energien sind davon betroffen?

Das Ausschreibungsverfahren gilt bereits für Photovoltaik auf freien Flächen. Es soll eingeführt werden für Photovoltaik auf Dächern, Windkraftanlagen an Land (onshore) und auf See (offshore). Dabei gelten für jede Technik andere Regeln. Das Ausschreibungsdesign wird den jeweiligen Marktbedingungen angepasst. Auf Ausschreibungen in den Bereichen Wasserkraft, Geothermie, Biomasse, Klär-, Deponie- und Grubengas will das Wirtschaftsministerium verzichten. Hier gibt es nur wenig neue Anlagen; der bürokratische Aufwand einer Ausschreibung wäre zu hoch.

Welche Ziele verfolgt das Wirtschaftsministerium damit?

Die Umstellung der Förderung ist bereits im EEG 2014 festgelegt. Damit sollen die Fördermechanismen für erneuerbare Energien kosteneffizienter und marktnäher gestaltet werden. Die Regierung will gleichzeitig die Ausbauziele für die verschiedenen Erzeugungsarten erreichen, die Kosten durch Wettbewerb senken und das Geschäftsmodell von kleinen und mittleren Unternehmen erhalten ("Akteursvielfalt").

Wie sehen die Förderregeln für die Windenergie an Land aus?

Geplant sind drei bis vier Ausschreibungen pro Jahr. Um sich zu beteiligen, müssen die Bauherren eines Windparks eine Reihe von Unterlagen einreichen, darunter bereits die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das ist eine relativ hohe Hürde, denn die Genehmigung ist teuer. Außerdem ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Wird die Anlage später nicht gebaut, so ist eine Strafzahlung fällig, zum Beispiel bei einer 3-Megawatt-Anlage 90 000 Euro. Sehr kleine Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt müssen nicht in die Ausschreibung.

Würden dann nicht die windstarken Standorte im Norden begünstigt?

Ginge es nur um möglichst geringe Förderbeträge, dürften Windkraftanlagen künftig nur noch an den günstigsten Standorten in Norddeutschland gebaut werden. Um das zu verhindern, werden in einem "Referenzertragsmodell" die Standorte vergleichbar gerechnet. Dadurch sollen auch Windkraftanlagen tief im Binnenland und im Süden Deutschlands für die Investoren attraktiv werden. Weniger Wind bedeutet mehr öffentliche Förderung.

Wie beurteilen die Betreiber von Windanlagen die neuen Regeln?

"Der BWE bewertet auch nach intensiver Diskussion Ausschreibungen als ein ungeeignetes Instrument", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes Windenergie. Die angestrebten Ziel könnten damit nicht erreicht werden. Kleine und mittelgroße Projekte könnten sich nicht beteiligen, weil sie die hohen Vorlaufkosten nicht stemmen könnten und das Ergebnis wäre eine Dominanz von Großprojekten. Gegenwärtig machen nach Schätzungen kleine und mittlere Projekte die Hälfte des Marktes aus.

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Nachdem das Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums bis vor wenigen Wochen diskutiert werden konnte, arbeitet das Ministerium nun am Gesetzentwurf. Im Januar sollen Länder und Verbände dazu gehört werden, im März folgt dann ein Kabinettsbeschluss und im Sommer sollen Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen. Die Ausschreibungen könnten nach der Genehmigung durch die EU-Kommission dann Ende des nächsten Jahres beginnen.