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Rechtstipp: Haftpflichtversicherung bezahlt beschädigtes Parkett

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Dortmund - Wer als Mieter mit seinem Schreibtischstuhl das Parkett zerkratzt, bekommt den Schaden von seiner Haftpflichtversicherung erstattet. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden. In dem Fall hatte der Vermieter das beschädigte Parkett reparieren lassen und die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der meldete den Schaden bei der Haftpflichtversicherung, die eine Regulierung jedoch ablehnte.

Zu Unrecht, wie die Dortmunder Richter entschieden. Denn der Ausschluss von sogenannten Mietsachschäden vom Versicherungsschutz der Privathaftpflicht gilt nur für eine übermäßige Nutzung. Anders sieht es bei einer falschen Nutzung aus, die versichert ist. Und eine solche falsche Nutzung lag hier vor, so dass die Versicherung einstehen muss.

(Aktenzeichen: LG Dortmund 2 T 5/10)