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Rechtsschutzversicherung: Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Karlsruhe - Endet ein Streit vor Gericht, übernimmt die Rechtsschutzpolice in der Regel die entstehende Kosten. Doch es gibt auch Konstellationen, in denen Versicherer die Zahlung ablehnen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Begründung: Die Ursache für den Streit liege in einer Zeit, in der noch kein Versicherungsschutz bestanden hat. Bei der Bewertung dieser Frage kommt es aber nicht unbedingt darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Entscheidend ist laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) der Zeitpunkt, an dem es zum konkreten Streit zwischen den Parteien gekommen ist.

Besteht zum Konfliktzeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung, muss der Versicherer zahlen

Ein Beispiel: Ein Mietvertrag wurde vor vielen Jahren geschlossen. Gibt es später Ärger mit dem Vermieter, ist der Beginn dieses Konfliktes der entscheidende Zeitpunkt, nicht das Datum des Mietvertrages. Besteht zum Zeitpunkt des Konfliktes eine Rechtsschutzversicherung, muss der Versicherer also die Kosten für den Rechtsstreit tragen.