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Rabatt für EEG-Umlage: Weniger Firmen, mehr Strom

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Anzahl der Firmen, die eine geringere EEG-Umlage beantrgen, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Gleichzeitig ist die beantragte Strommenge gestiegen. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Demnach haben bis zum Stichtag 30. Juni insgesamt 2209 Firmen einen Antrag auf eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage gestellt. Die beantragte Strommenge betrug 119 Terawattstunden. 2017 lag dieser Wert zum vergleichbaren Stichtag bei 107,4 Terawattstunden bei Anträgen von 2252 Firmen.

Erfahrungsgemäß könnten sich aber durch die Prüfung im Zuge des Verwaltungsverfahrens noch starke Veränderungen ergeben, so das Ministerium. Außerdem werde im Ergebnis nicht die beantragte Strommenge begünstigt, sondern die von den begünstigten Unternehmen im jeweiligen Jahr - in diesem Fall 2019 - tatsächlich verbrauchte Strommenge.

Für 2018 erhalten fast 2000 Unternehmen in Deutschland einen Rabatt auf die Ökostrom-Umlage. Die beantragte Strommenge lag bei 114 Terawattstunden und bewegte sich damit knapp über dem Niveau der Vorjahre.

Rabatte müssen von anderen bezahlt werden

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik, sagte, die Industrie beantrage für immer größere Strommengen die Befreiung von der EEG-Umlage. "2019 sollen für rund ein Fünftel des gesamten deutschen Stromverbrauchs Industrieausnahmen gelten. Die Zeche zahlen Privatverbraucher, kleine Unternehmen und das Gewerbe, die diese Wirtschaftssubvention in Milliardenhöhe mit ihrer Stromrechnung finanzieren."

Die Bundesregierung müsse den Kreis der begünstigten Unternehmen einschränken, forderte Verlinden. "Außerdem müssen die bevorteilten Unternehmen in die Pflicht genommen werden, dass sie Energieeffizienzmaßnahmen auch wirklich umsetzen und ihren Stromverbrauch senken." Die Bundesregierung müsse außerdem dafür sorgen, dass die verbleibenden Kosten für die Umlage-Befreiung nicht den übrigen Stromkunden aufgebürdet werden.

Die EEG-Umlage finanziert die Ökostrom-Förderung für die Betreiber von Solar-, Windkraft-, Wasserkraft- oder Biogasanlagen. Alle Stromkunden müssen sie bezahlen, für bestimmte Industriebranchen und Gewerbe gibt es allerdings Rabatte.