Preisbremse bei Telefonaten ins EU-Ausland gilt nicht immer
Stand: 23.04.2019
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Göttingen – Von Deutschland aus mit Freunden oder Verwandten in anderen EU-Ländern telefonieren – das konnte bislang teuer werden. Jetzt führt die EU einen einheitlichen Kostendeckel ein. Doch in manchen Tarifoptionen können Kostenfallen stecken.
Seit 15. Juni 2017 sind Roaminggebühren innerhalb der EU abgeschafft. Jeder Mobilfunkkunde kann seinen Tarif seither in andere europäische Länder „mitnehmen“ und zwar zu denselben Konditionen wie zu Hause.
Von der Regulierung ausgenommen waren bislang Gespräche vom Heimatnetz innerhalb der EU in ein anderes EU-Nachbarland – für diese Gesprächsverbindungen fielen nach wie vor teils hohe Gebühren an. Doch damit ist jetzt Schluss: Ab Mai werden Telefonate ins EU-Ausland günstiger und bekommen einen einheitlichen Kostendeckel.
Kostendeckel für Auslandsgespräche greift ab Mitte Mai
Ab 15. Mai 2019 tritt die neue Regelung in Kraft. Auslandstelefonate dürfen dann nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten. Für eine SMS dürfen Anbieter nicht mehr als 6 Cent berechnen. Die Regelung gilt für Telefonate übers Handy oder vom Festnetz aus. Doch welche Ausnahmen gibt es?
Auslandstelefonie-Optionen unter die Lupe nehmen
Kostenfallen können sich in Auslandstelefonie-Optionen verstecken. Wenn diese auch Minutenpakete für Verbindungen innerhalb der EU und in Nicht-EU-Länder wie etwa die Schweiz, Türkei, USA oder Russland enthalten, gilt die Preisdeckelung nicht.
Ein Mobilfunkanbieter könnte zum Beispiel einheitlich 30 Cent pro Minute verlangen, auch für Telefonate innerhalb der EU. Nutzer sollten hier nachrechnen, ob sich die Option weiterhin für sie lohnt.
Flatrates sind von der Regulierung ausgenommen
Ebenfalls möglich ist es, dass Kunden eine Flatrate für Auslandstelefonate innerhalb der EU nutzen, etwa nach Frankreich. Flatrates sind jedoch von der Regulierung ausgenommen. Daher lohnt sich auch hier das Nachrechnen, ob man mit den neuen, regulierten Minuten- und SMS-Preisen nicht kostengünstiger fährt als mit einer Flatrate.
Umstellung auch vorher schon möglich
Wer eine Auslandstelefonie-Option für Verbindungen innerhalb der EU hat und darin zu höheren Konditionen telefoniert und SMS schreibt, wird spätestens zum 15. Juli automatisch umgestellt – und zahlt dann nur noch die gedeckelten Preise.
Kunden können ihren Provider auch vorab um die Umstellung zu bitten. Damit vermeiden sie, bis zum 15. Mai höhere Preise zu bezahlen.
EU-Parlament setzt sich für digitale Rechte ein
Die aktuelle Änderung geht auf einen Beschluss des EU-Parlaments zurück. Das Parlament hatte einen Wegfall der Gebühren bei Auslandstelefonaten gefordert. Die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament einigten sich auf den einheitlichen Kostendeckel als Kompromiss. Die Neuregelung ist Teil des europäischen Kodexes für elektronische Kommunikation, der 2018 verabschiedet wurde. Dieser soll die digitalen Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger stärken.