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Pflege-TÜV und eID-Karte: Das ändert sich im November

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Im November treten neue Regeln und Gesetze in Kraft. Für Pflegeheime gelten neue Qualitätsstandards. Und Ausländer können mit der eID-Karte den Online-Service deutscher Behörden nutzen.

Pflegeheime werden nach neuen Kriterien geprüft

Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige aussagekräftige Informationen zur Qualität von Pflegeheimen bekommen, wird der alte Pflege-TÜV nun endgültig abgelöst. "Am 1. November beginnen in den Pflegeheimen endlich die Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem", kündigte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen an. Bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein. Die Reform war notwendig geworden, weil die bisherigen Heimnoten als viel zu positiv in der Kritik standen.

E-Government auch für Ausländer

Damit Online-Dienstleistungen der deutschen Behörden auch für ausländische EU-Bürger nutzbar sind, können die Betroffenen ab dem 1. November eine eID-Karte beantragen. Die neue Chipkarte dient als elektronischer Identitätsnachweis, den es bislang nur in Kombination mit dem Personalausweis gab. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, war dadurch von sogenannten E-Government-Dienstleistungen ausgeschlossen. Diese Lücke wird nun durch die eID-Karte geschlossen, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten gespeichert sind.

Gewerbeanmeldungen können nun auch von "diversen" Menschen durchgeführt werden

Für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung eines Gewerbes gibt es neue Mustervordrucke. Dabei werden die bisherigen Ankreuzfelder für die Geschlechtsbezeichnungen "männlich" und "weiblich" um ein weiteres Ankreuzfeld "divers" ergänzt.