Perspektivlos: Betreiber will Gaskraftwerk Irsching stilllegen
Stand: 30.03.2015
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Frankfurt/Main - Das hochmoderne Gaskraftwerk im bayerischen Irsching soll vom Netz genommen werden. Die Betreiber wollten die Anlage zum 1. April 2016 stilllegen, teilte der Haupteigentümer Eon am Montag mit. "Hintergrund ist die mangelnde Perspektive für einen wirtschaftlichen Betrieb", erklärte das Unternehmen.
Bei der geplanten Abschaltung geht es um die neuesten beiden Blöcke des Kraftwerks, die seit 2010 und 2011 in Betrieb sind. Block 4 wird von Eon alleine betrieben, an Block 5 sind neben Eon als Haupteigner auch die Frankfurter Mainova, N-Ergie aus Nürnberg und der Darmstädter HSE beteiligt. Die Kraftwerksblöcke gehören zu den modernsten Europas und sind besonders effizient.
"Zu keiner Stunde Strom für den Markt produziert"
Irsching habe aber im gesamten Jahr 2014 "zu keiner Stunde Strom für den Markt produziert", erklärte Eon am Montag. Die Blöcke 4 und 5 seien ausschließlich zu Stabilisierung der Stromversorgung eingesetzt worden. Die Vergütung dafür reiche "gerade aus, um die entstehenden Kosten zu decken". Der Vertrag mit Tennet über den Einsatz des Kraftwerks zur Systemstabilisierung laufe aber im März 2016 aus. Danach gebe es wegen der niedrigen Großhandelspreise für Strom und des Wachstums der erneuerbaren Energien "keine Perspektive", die Betriebskosten am Markt einzunehmen. "Um keine roten Zahlen schreiben zu müssen, sehen die Eigentümer keine Alternative zu einer Stilllegungsanzeige."
Bundesnetzagentur kann Stilllegung untersagen
Über Pläne, Irsching vom Netz zu nehmen, hatte es bereits Anfang März Medienberichte gegeben. Eon erklärte schon damals, die wirtschaftliche Perspektive der Anlage sei "äußerst kritisch".
Eine Stilllegung des Kraftwerks kann untersagt werden, wenn der zuständige Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur es als relevant für das Stromsystem einstufen. Die für einen solchen Fall vorgesehenen Vergütungen reichten allerdings für den Betrieb eines modernen Kraftwerks wie Irsching nicht aus, kritisierte Eon. "Die Eigentümer wären gezwungen, ihre Anlagen nicht kostendeckend zu betreiben. Deshalb behalten sie sich für den Fall eines Widerspruchs gegen die Stilllegung den Rechtsweg vor."