OLG Frankfurt: Preisanpassungsklauseln bei Stromlieferung ungültig
Stand: 07.01.2008
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Frankfurt/Main (dpa) - Energieversorger dürfen keine Preisanpassungsklauseln in Stromlieferungsverträgen aufnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Solche Klauseln benachteiligen nach Auffassung des 1. Zivilsenats die Abnehmer "entgegen den Geboten von Treu und Glauben". Dem Energieversorgungsunternehmen werde eine nachträgliche Verschiebung des Preis-Leistungs-Verhältnisses zulasten des Kunden ermöglicht, ohne dass dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werde, begründeten die Richter ihr Urteil.