Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

OLG Frankfurt: Preisanpassungsklauseln bei Stromlieferung ungültig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Energieversorger dürfen keine Preisanpassungsklauseln in Stromlieferungsverträgen aufnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Solche Klauseln benachteiligen nach Auffassung des 1. Zivilsenats die Abnehmer "entgegen den Geboten von Treu und Glauben". Dem Energieversorgungsunternehmen werde eine nachträgliche Verschiebung des Preis-Leistungs-Verhältnisses zulasten des Kunden ermöglicht, ohne dass dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werde, begründeten die Richter ihr Urteil.

Ein Verbraucherschutzverein hatte gegen die E.ON Mitte-Tochter Stadtwerke Gelnhausen eine Unterlassungsklage eingereicht, damit der Versorger die Preisanpassungsklausel nicht länger verwenden darf. Der sogenannten Vario-Tarif sah vor, "die vereinbarten Preise in Anlehnung an die Preisentwicklung des liberalisierten Strommarktes für Tarifkunden variabel" zu halten. Gültig war der Tarif für Verträge mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten. Die Richter bemängelten, dass die Klausel dem Versorger eine von den Kunden nicht überprüfbare und nicht durch zwischenzeitliche Kostensteigerungen begrenzte Erhöhung des Vario-Tarifs erlaube (Az.: 1 U 41/07).