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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main – Für die Einreise in ein anderes Land ist meist ein Reisepass erforderlich. Doch der Schock ist dann besonders groß, wenn sich am Flughafen herausstellt, dass der Pass zu Hause liegt oder nicht mehr gültig ist.

In so einem Fall muss die Reise aber nicht unbedingt zu Ende sein. Oft kann die Bundespolizei einen Passersatz ausstellen. Darauf weist der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin. Der Ersatzausweis wird von allen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie von Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt. Wer einen bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass bei sich hat, kann in Verbindung mit dem Ersatzausweis auch auf Einreise in Kanada, Südkorea, Malediven, Montenegro, Nigeria, Schweiz, Serbien, Sri Lanka und Tunesien hoffen.

Identitätsnachweises erforderlich

Ganz ohne einen offiziellen Identitätsnachweis kann der acht Euro teure Reiseausweis allerdings nicht ausgestellt werden. Das könne ein abgelaufener Reisepass, ein Personalausweis oder eine Geburtsurkunde sein. Wer auf den allerletzten Drücker am Schalter erscheint, dürfte ebenfalls am Boden bleiben: Ohne ausreichend Zeit klappt es den Angaben zufolge auch nicht mit dem Reiseausweis. Um Zeit zu sparen, lässt er sich bereits vor dem Abflug auf der Homepage der Bundespolizei beantragen. Wichtig: Der Reiseausweis ist kein vorläufiger Reisepass – er gilt nur für die Dauer der Reise.