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Ökoheizung: Förderantrag jetzt vor dem Kauf stellen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Seit Jahresbeginn müssen Hauseigentümer neue Regeln beim Förderantrag beachten, wenn sie ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen wollen. Die Förderung muss nun vor dem Kauf der Heizung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Darauf macht das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bislang reichte es aus, den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen.

Allerdings gibt es noch eine Übergangsregelung: Eigentümer, die 2017 ein umweltfreundliches Heizsystem in Betrieb genommen haben, können noch bis zu neun Monate danach eine Förderung beantragen. Das heißt: Wer am 31. Dezember 2017 seine neue Heizung eingeschaltet hat, kann bis zum 30. September 2018 einen Förderantrag stellen. Für Anlagen, die seit dem 1. Januar beauftragt wurden, ist die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung ausnahmslos abgeschafft.