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Berlin – Schon wieder meldet eine deutsche Fluggesellschaft Insolvenz an – und das kurz vor Weihnachten. Niki, die ehemalige Air Berlin-Tochter, ist pleite und stellt den Flugbetrieb ein, nachdem die Lufthansa ihr Angebot zur Übernahme zurückzogen hat.
Von einem Tag auf den anderen steht die gesamte Flotte still. Für Urlauber bedeutet das Chaos. Zehntausende Urlauber sitzen fest. Hunderttausende haben noch Tickets für die kommenden Wochen und Monate. Doch wie genau ist die Rechtslage? Worauf können Niki-Kunden hoffen? Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende im Überblick.
Wie komme ich bei einer Pauschalreise nach Hause?
Hier ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er muss gestrandete Niki-Kunden zurück nach Deutschland bringen und diese ohne Mehrkosten auf andere Flüge umbuchen. Das gilt ebenso für Kunden, die erst noch in den Weihnachtsurlaub fliegen wollen. TUI und Thomas Cook setzen nach eigenen Angaben zum Teil eigene Sonderflüge ein.
Wie schnell ein Veranstalter eine Ersatzverbindung findet, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die Zeit drängt, sollten Pauschalurlauber nicht vorschnell selbst einen Ersatzflug buchen, rät der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer eine Rückreisemöglichkeit gefunden hat, sollte den Reiseanbieter auffordern, bis zu einer bestimmten Frist dieses Angebot auf dessen Kosten zu buchen. "Diese Fristsetzung ist sehr wichtig", sagte Degott. Erst wenn der Veranstalter dann trotzdem nicht rechtzeitig aktiv wird, rät der Jurist, die Rückreise selbst zu buchen und Schadenersatzforderungen zu stellen.
Wie komme ich als Individualreisender nach Hause?
Wer keine Pauschalreise gebucht hat, sondern nur ein Niki-Ticket, muss sich grundsätzlich selbst um die Rückreise kümmern – auf eigene Kosten. Andere Fluggesellschaften wollen laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft aber einspringen und noch verfügbare Sitzplätze zu Sonderkonditionen anbieten.
Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss, Eurowings und Tuifly bieten Flugreisenden mit einem Niki-Ticket 50 Prozent Rabatt auf neue Buchungen bis einschließlich 31. Dezember 2017. Dies teilten die Fluggesellschaften des Lufthansa-Konzerns sowie TUI mit. Die Buchungsbestätigung des Niki-Fluges und die Bestätigung des gebuchten neuen Fluges muss jeweils bis 31. Januar 2018 eingerichtet werden.