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Neues Baurecht: "Urbane Gebiete" werden dichter und lauter

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Immer mehr Menschen zieht es vom Land in die Ballungsräume. Um das Zusammenleben in Großstädten zu erleichtern, will das Kabinett am Mittwoch eine Novelle des Baurechts verabschieden. Die Grundidee: Künftig gibt es nicht mehr nur Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete, sondern auch "urbane Gebiete".

Was ist ein urbanes Gebiet?

Das Ideal ist eine nachhaltige "Stadt der kurzen Wege", in der Familien und Singles wohnen, in der es aber auch Gewerbe und Kultureinrichtungen gibt. Also Gastronomie, Werkstätten, Geschäfte, Musikschule, Club, Kita - alles dicht beieinander, so dass man im besten Fall überall hin zu Fuß gehen oder mit dem Rad fahren kann.

Warum braucht es dafür eine neue Kategorie im Baurecht?

Für die bisherigen Mischgebiete gelten Bauvorschriften, die im urbanen Gebiet weniger streng sein werden. Dort darf höher und dichter gebaut werden. Heißt zum Beispiel: Es dürfen 80 Prozent eines Grundstücks bebaut werden statt nur 60 Prozent wie im Mischgebiet. Außerdem darf es ein wenig lauter sein, auch abends oder am Wochenende, aber nicht so laut wie in Gewerbegebieten.

Wo kann ein urbanes Gebiet entstehen?

Zum Beispiel auf innerstädtischem Brachland oder alten Gewerbegebieten, schlägt Bundesumweltministerin Barbara Henricks (SPD) vor. Die Festsetzung urbaner Gebiete soll es Kommunen möglich machen, das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten zu erleichtern.

Wie sieht es mit Zweit- und Ferienwohnungen aus, die nehmen ja auch Wohnraum weg?

Grundsätzlich sollen Ferienwohnungen auch in Wohngebieten erlaubt sein. Kommunen sollen bei der Bebauungsplanung aber leichter verhindern können, dass Ferienwohnungen entstehen. Auch gegen selten genutzte Zweitwohnungen, sogenannte Rollladensiedlungen, sollen Kommunen künftig besser vorgehen können. Vor allem auf Inseln in Nord- und Ostfriesland hatte es dem Bauministerium zufolge Klagen über Wohnungen gegeben, deren Besitzer nur selten vorbeischaut.

Was ist mit dem Ärger um Lärm auf Sportplätzen?

Es gibt immer wieder Ärger, weil zum Beispiel Fußballspielen auf Plätzen in Wohngebieten Lärm macht. Nun werden die sogenannten Immissionsrichtwerte für die Ruhezeit am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen nachmittags zwischen 1 und 3 Uhr etwas erhöht. Hendricks hofft, damit einen guten Kompromiss zwischen den Interessen von Anwohnern und Sportlern gefunden zu haben. Für viele Sportvereine auch wichtig: Für Plätze, die vor 1991 gebaut wurden und nun mit Kunstrasen oder Flutlicht aufrüsten, sollen alte Bestimmungen weiter gelten - sie müssen nicht plötzlich den Betrieb einschränken.

Sind die Kommunen einverstanden mit den Änderungen?

Weitgehend ja. "Es ist gut, dass die Städte mit der Novelle mehr Spielraum für ihre Stadtplanung erhalten", sagt Eva Lohse, die Präsidentin des Deutschen Städtetages. Allerdings fehle ein Baustein: Städte sollten Lohse zufolge Schallschutzmaßnahmen, etwa besondere Fenster, als geeignetes Mittel gegen Gewerbelärm vorsehen können. Der Städte- und Gemeindebund moniert, das Gesetz erleichtere die Innenentwicklung von Städten "nur bedingt". Eine Ausweitung der Überwachungspflichten bei den Umweltauswirkungen von Bebauungsplänen bedeute etwa einen großen Mehraufwand.