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Netzentgelte werden vereinheitlicht: Was das für Stromkunden bedeuten kann

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Die Übertragungsnetz-Entgelte sollen ab 2019 schrittweise vereinheitlicht werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen. Wer jetzt im Norden und Osten Deutschlands auf sofort und massiv sinkende Strompreise hofft, wird aber enttäuscht. Darauf weisen die Tarifexperten von Verivox hin.

Übertragungsnetzkosten machen nur kleinen Teil der Stromrechnung aus

Die neuen Regelungen zielen auf die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Tennet, Amprion und TransnetBW. Sie leiten den Strom zu den kleineren Verteilnetzbetreibern, haben aber jeweils unterschiedlich hohe Kosten. Gerade im Norden und Osten sind zum Beispiel die Herausforderungen der Energiewende größer, weil hier mehr Strom aus Windparks ins Netz fließt und der so nötige Netzausbau entsprechend teurer ist. Mit Hilfe des neuen Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) sollen diese Kosten nun künftig gleich verteilt werden.

Zwar werden diese über die Netzgebühren auf Verbraucher umgelegt, insgesamt macht ihr Anteil aber nur rund fünf Prozent der Stromrechnung aus. Für private Stromkunden (4.000 kWh) erwarten die Tarifexperten von Verivox daher Veränderungen in einer Größenordnung von plus minus zehn Euro.

„Die Regelung betrifft in erster Linie die großen Stromverbraucher in der Industrie. Privatkunden werden die Folgen im einstelligen Eurobereich kaum spüren“, sagt Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte bei Verivox.

Wo die Preise steigen und wo sie fallen

Entlastungen sind in den neuen Bundesländern, in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie in Niedersachsen und in Teilen Bayern denkbar. Diese Haushalte befinden sich in den Netzgebieten von 50Hertz und Tennet, in denen aktuell noch überdurchschnittlich hohe Kosten für die Übertragungsnetze entstehen. Haushalte in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland müssen hingegen mit geringen Mehrkosten rechnen. Sie liegen in den Netzgebieten von Amprion und TransnetBW.

So setzt sich der Strompreis zusammen

Der Strompreis besteht aus drei Kostenblöcken. Mit 56 Prozent den größten Anteil machen Steuern und Abgaben aus. Darin enthalten sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben an die Kommunen sowie die Abgaben, die sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Offshore-Haftungsumlage, der §19-NEV-Umlage und der Umlage für abschaltbare Lasten ergeben. Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Nettopreis fällig.

Den zweitgrößten Anteil (25 Prozent) bilden die Netznutzungsentgelte, welche die Stromversorger den jeweiligen Netzbetreibern für die Benutzung ihrer Stromnetze und Zählereinrichtungen bezahlen müssen. In diesen Kosten sind auch die Übertragungsnetzkosten enthalten, die aber nur etwa 5 Prozent vom gesamten Strompreis ausmachen. Den übrigen Teil machen die Produktion bzw. die Beschaffung des Stroms und die Margen der Energieversorger aus.