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Nach Prokon-Pleite: Regierung will Anleger besser schützen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Verbraucher sollen künftig besser vor riskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Unter anderem soll die Finanzaufsicht Bafin mehr Befugnisse erhalten.

Als Konsequenz aus der Pleite des Windparkfinanzierers Prokon, nach der viele Anleger um ihr Geld bangen, will das Kabinett am Mittwoch ein Kleinanlegerschutzgesetz verabschieden, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete. Danach soll sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) künftig auch um den kollektiven Verbraucherschutz kümmern und im Ernstfall Vertriebsbeschränkungen oder sogar Vertriebsverbote aussprechen können.

Den grauen Kapitalmarkt transparenter machen

Gleichzeitig soll der sogenannte graue Kapitalmarkt transparenter werden, indem es für alle Anlageprodukte eine Prospektpflicht geben soll. Die Verkaufsprospekte müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden, damit Verbraucher sich vor der Entscheidung, wie sie ihr Geld anlegen wollen, ausreichend informieren können. Von der Prospektpflicht ausgenommen werden sollen den Angaben zufolge die Finanzierung sozialer Projekte, Genossenschaften und das sogenannte Crowdfunding oder Crowdinvesting. Der Begriff Crowdinvesting bezeichnet die Finanzierung eines Projekts mit Hilfe vieler Unterstützer im Internet, der "Crowd".

Keine Werbung im öffentlichen Raum

Außerdem will das geplante Gesetz die Werbung für Produkte des grauen Kapitalmarkts einschränken. Im öffentlichen Raum wie in Zügen oder auf Bahnhöfen darf nach Angaben aus Regierungskreisen dann nicht mehr geworben werden. In Zeitungen und Zeitschriften soll die Werbung mit einem Warnhinweis versehen werden, der die Risiken der Geldanlage verdeutlichen soll. Für Fernsehen und Radio soll die Werbeerlaubnis nur dort gelten, wo breiter über Wirtschaftsthemen berichtet wird.

Der graue Kapitalmarkt umfasst Finanzgeschäfte, die zwar legal sind, aber bisher nicht der Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden unterliegen. Hier agieren typischerweise private Finanzvermittler, die mittels Telefon- oder E-Mail-Werbung an Anleger herantreten und für Unternehmensbeteiligungen in geschlossenen Fonds, Steuersparmodelle oder Immobilienbeteiligungen werben. Der unregulierte Markt ist auch bei unseriösen und dubiosen Anbietern beliebt, die Verbrauchern bei riskanten Geschäften hohe Gewinne oder Zinsen versprechen.

In die Kritik geriet die Branche zuletzt vor allem wegen der Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Die Firma hatte sich durch den Verkauf von sogenannten Genussrechten im Wert von 1,4 Milliarden Euro an rund 75.000 Anleger finanziert, die seit der Pleite um ihr Geld fürchten müssen.