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Kehl - Am Ferienort drängt die Mietwagenfirma Urlauber immer wieder dazu, Zusatzversicherungen für den Mietwagen abzuschließen. In solchen Fällen rät das Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), den Betrag nur unter Vorbehalt zu zahlen und das auf dem Vertrag zu vermerken. Zudem sollten Urlauber den Namen des Angestellten der Mietwagenfirma notieren und schnell in der Unternehmenszentrale beschweren. Ist die Reklamation nicht erfolgreich, können sich Reisende an ihr Kreditkarteninstitut wenden und die Rückbuchung des Betrags verlangen.
Bei der Übernahme des Wagens sollten Urlauber Fotos vom Fahrzeug machen und den Mietvertrag genau lesen, damit keine unerwünschten Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden. Ratsam ist, sich nicht auf mündliche Zusagen des Mitarbeiters zu verlassen, so das EVZ.
Der aggressive Verkauf von Zusatzversicherungen und das nachträgliche Berechnen von minimalen Schäden kommt nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer immer wieder vor. Wegen derart unlauterer Geschäftspraktiken wurde eine Mietwagenfirma laut EVZ bereits zum zweiten Mal von der italienischen Wettbewerbsbehörde abgemahnt.