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Mietrecht: Vermieter darf Haustier nicht ohne Grund ablehnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

In manchen Mietswohnungen sind Haustiere nicht gerne gesehen. Manchmal sind Haustiere sogar generell ausgeschlossen. Welche Rechte Mieter haben.

Haustiere dürfen Nachbarn nicht stören

Selbst wenn es nicht ganz die eigenen vier Wände sind: Auch wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich Haustiere halten. Manchmal müssen Halter aber zuerst den Vermieter um Erlaubnis bitten - und in individuell ausgehandelten Vereinbarungen können Haustiere von vornherein ausgeschlossen werden. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin.

Wichtig ist: Nachbarn dürfen durch das Tier weder gestört noch gefährdet werden. Viele Mietverträge schreiben daher vor, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt wird. Das gilt jedoch nicht für Kleintiere wie Hamster, Fische, Meerschweinschen oder Ziervögel, erklärt die Anwaltskammer.

Wohnung darf nicht Zoo gleichen

Bei größeren Tieren wie Katzen oder Hunden muss der Vermieter dagegen gefragt werden, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Doch ablehnen darf er nur, wenn es dafür gute Gründe gibt. Etwa, wenn in der Wohnung so viele Tiere gehalten werden, dass sie einem Zoo gleicht, so die Experten. Der Vermieter darf allerdings zur Bedingung machen, dass ein Hund nicht lange Zeit allein in der Wohnung bleibt, wenn sich herausgestellt hat, dass er sonst dauerhaft laut bellt.

Mieter sollten außerdem beachten, dass eine Genehmigung immer nur für ein bestimmtes Tier gilt. Bei jedem weiteren Tier muss der Vermieter erneut gefragt werden. Hält der Mieter ein Haustier ohne Erlaubnis, kann der Vermieter verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird. Sonst droht eine Abmahnung oder gar die Kündigung.