Mietrecht: Mieter dürfen Fahrrad durchs Treppenhaus tragen
Stand: 29.01.2020
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Nicht jeder lässt sein Fahrrad gerne über Nacht im Freien stehen, vor allem wenn es sich um ein edles und teures Zweirad handelt. Manche tragen das Rad daher lieber in die Wohnung. Dürfen Vermieter dies verbieten?
Schäden im Treppenhaus sind ärgerlich
Entstehen beim Transport Schäden im Treppenhaus, ist das für Vermieter ärgerlich. Den Transport des Rades können sie trotzdem nicht ohne weiteres verbieten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 318cC 1/19), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 2/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihr Fahrrad immer durch das Treppenhaus in ihre Wohnung im zweiten Stock getragen. Dabei entstanden an den Wänden und dem Treppengeländer und der Wohnungseingangstür immer wieder Schäden. Der Vermieter wollte der Mieterin deshalb verbieten das Rad nach oben zu tragen.
Fahrräder sind in der Mietwohnung erlaubt
Ohne Erfolg: Es liege kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor, befand das Gericht. Denn das Abstellen von Rädern gehöre zum allgemeinen Gebrauch einer Mietwohnung. Gerade in Großstädten sei es üblich teure Fahrräder in der Wohnung abzustellen. Die Beschädigungen im Treppenhaus seien zwar nicht erlaubt, so das Gericht weiter. Das mache den Fahrradtransport an sich aber noch nicht rechtswidrig.