Mietminderung muss begründet sein - sonst droht Kündigung
Stand: 15.04.2020
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Wer wegen eines Mangels die Miete kürzt, muss sich seiner Sache wirklich sicher sein. Denn liegt ein Irrtum bezüglich des Mietmangels vor, kann der Vermieter wegen verweigerter Mietzahlung kündigen.
Vorsicht bei Mietminderung
Zahlen Mieter weniger Miete, ohne dass sich der behauptete Mangel später bestätigt, kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzug gerechtfertigt sein. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 73/19), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 6/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Mietmangel hat sich nicht bestätigt
Im verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin über Lärm beklagt. Sie minderte daraufhin die Miete und zahlte etwa ein Jahr lang rund ein Viertel weniger. Die Vermieterin reagierte zwar mit eigenen Messungen auf die Mängelanzeige, ein Mangel konnte aber nicht festgestellt werden. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis daraufhin fristlos, hilfsweise fristgemäß wegen Zahlungsverzugs.
Mieterin hätte unter Vorbehalt zahlen müssen
Mit Erfolg: Das Landgericht betrachtete die Kündigung als wirksam. Die Mieterin konnte sich nach Ansicht der Richter nicht auf einen zu entschuldigenden Rechtsirrtum berufen. Die Mieterin habe fahrlässig gehandelt, indem sie ihre Miete sofort herabsetzte. Sie hätte die Miete stattdessen bis zur Klärung der Frage unter Vorbehalt zahlen können. Damit hätte sie das Risiko vermieden, wegen einer ungerechtfertigten Minderung in Zahlungsverzug zu geraten.