Mehr vom Weihnachtsgeld? Bis 30. November Freibeträge beantragen
Stand: 01.11.2017
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Berlin - Arbeitnehmer können im Dezember mehr Netto von ihrem Brutto sichern, wenn noch bis zum 30. November Steuer-Freibeträge für das Jahr 2017 eintragen lassen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. So werden die gesamten Ausgaben für 2017 schon im Dezember 2017 als Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, wie BVL-Geschäftsführer Erich Nöll erläutert. Das lohnt sich zum Beispiel auch für diejenigen, die Weihnachtsgeld bekommen.
Über ein elektronisches Abrufverfahren stellt das Finanzamt dem Arbeitgeber den Freibetrag für Dezember 2017 bereit, sofern man den entsprechenden Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bis zum 30. November gestellt hat. Der BVL empfiehlt, zur Sicherheit ergänzend auch das Lohnbüro des Arbeitnehmers vorzeitig darüber zu informieren.
Wer die November-Frist verpasst und erst bis Ende Dezember den Freibetrag beantragt, zahlt dann ab Januar 2018 weniger Lohnsteuer. Ein Freibetrag kann auch für zwei Kalenderjahre eingetragen werden. Ändern sich aber die Voraussetzungen für den Freibetrag oder fallen ganz weg, müssen Arbeitnehmer das ihrem Finanzamt mitteilen.