Maklergebühren für reserviertes Haus: Was gilt bei Kaufrücktritt?
Stand: 09.11.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Bonn - Wer einem Makler ein sogenantes Reservierungentgelt gezahlt hat, um sich eine Wunsch-Immobilie reservieren zu lassen, kann das Geld in der Regel zurückfordern, wenn der Kauf am Ende nicht zustande kommt. Worauf Kaufinteressenten achten sollten, damit es dabei keine Schwierigeiten gibt.
Wer eine Immobilie in einer beliebten Gegend kaufen will, muss dem Makler dafür unter Umständen ein Reservierungsentgelt zahlen. Dieser Betrag wird in der Regel später beim Kauf der Immobilie von der Maklercourtage abgezogen.
10 Prozent der Maklercourtage sind üblich
Üblich sind Entgelte in einer Höhe von bis zu 10 Prozent der Maklercourtage, informiert der Verbraucherverband Wohnen im Eigentum (WiE). Bevor Kaufinteressenten den Betrag jedoch überweisen, sollten sie die Vereinbarung mit dem Makler genau durchlesen und klären, was passiert, wenn sie vom Kauf zurücktreten oder das Vorhaben scheitert.
Zwar muss der Makler den Betrag komplett erstatten, wenn der Kauf nicht zustande kommt - das gilt unabhängig davon, was dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Weigert er sich aber, müssen Verbraucher im Zweifel ihre Rechte juristisch durchsetzen. Eine vorher schriftlich getroffene Vereinbarung kann dann hilfreich sein.