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Kostendeckel für EU-Auslandsgespräche aus Deutschland

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Brüssel / Heidelberg - Nach dem Ende der Roaming-Gebühren soll nun auch Schluss mit hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland sein. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Länder und der EU-Kommission erzielten in der Nacht zum Mittwoch eine politische Grundsatzeinigung, wonach die Kosten für solche Gespräche künftig auf 19 Cent pro Minute gedeckelt werden sollen; SMS dürfen nur noch höchstens sechs Cent kosten.

Außerdem sollen Anreize zum Aufbau eines schnelleren Internets geschaffen werden. Bei gefährlichen Großlagen wie Terror und Naturkatastrophen sollen Handynutzer per Nachricht gewarnt werden können. Das teilten Kommission und Parlament am Mittwoch mit.

Vorteile des Kostendeckels

"Diese Einigung ist wesentlich, um den wachsenden Verbindungsbedarf der Europäer zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip am Mittwoch in Brüssel. Auch aus dem Parlament kamen positive Reaktionen. Bei der Kostendeckelung sei zwar noch "Luft nach unten" gewesen, dennoch sei der Effekt groß, sagte die SPD-Abgeordnete Constanze Krehl.

„Der Schritt zur Vereinbarung einer Obergrenze war überfällig“, sagt Christian Schiele, Bereichsleiter Telekommunikation bei Verivox. „Derzeit zahlen deutsche Verbraucher bei Telefonaten ins EU-Ausland sehr hohe Preise. 99 Cent pro Minute sind keine Seltenheit, und es gibt teilweise sogar unterschiedliche Haupt- und Nebenzeiten. Eine solche Preisstruktur ist nicht mehr marktgerecht." Vor einem Jahr waren bereits Zusatzkosten für Anrufe aus dem EU-Ausland abgeschafft worden.

5G-Frequenzen werden verfügbar gemacht

Die Einigung sieht zudem vor, dass bis 2020 Frequenzen für das Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) verfügbar sein sollen. Die EU-Länder sollten die entsprechenden Spektren für 20 Jahre an Telekommunikationsunternehmen vergeben. Diese Perspektive soll den Firmen höhere Sicherheit für Investitionen gewährleisten.

Die Einigung ist Teil des sogenannten Kodex für elektronische Kommunikation. Europaparlament und EU-Staaten müssen sie jetzt noch formell bestätigen, dann muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgewandelt werden.