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Kommt jetzt das Aus für die Störerhaftung bei WLAN-Netzen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - In der Debatte um das geplante WLAN-Gesetz fühlen sich die Gegner der kontroversen Störerhaftung vom Europäischen Gerichtshof ermutigt. Die abschließende Rede des Generalanwalts Maciej Szpunar am EuGH offenbare, "dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf in die völlig falsche Richtung geht", bewertete Konstantin von Notz, Netzpolitischer Sprecher der Grünen.

Szpunar hatte am Mittwoch in einem Vorentscheid die Haftung von Anbietern offener WLAN-Netze bei Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen. Der schwarz-rote Koalition in Berlin will die Verbreitung von freien WLAN-Hotspots zwar befördern, macht den Betreibern jedoch umfangreiche Auflagen zum Schutz der Netze. Solche Auflagen entsprechen nicht dem EU-Recht, urteilte nun Szpunar.

Änderungen an Gesetz wahrscheinlich

Der EuGH schließt sich häufig dem Votum des Hauptgutachters an. Das könne "das faktische Aus der Störerhaftung für private Betreiber von WLAN-Hotspots bedeuten, schätzt auch Oliver Süme, Vorstand des Internetverbands eco. "Das ist eine gelbe Karte aus Europa für die deutsche Praxis." Auch in der Koalition rechnet man mit Änderungen an dem Regierungsentwurf für das WLAN-Gesetz: Szpunar habe klargestellt, dass Hotspot-Anbieter "grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen von Nutzern haften und ihr Netz auch nicht verschlüsseln müssen", erklärte Lars Klingbeil, Netzexperte der SPD-Bundestagsfraktion.

Worum geht es in dem Verfahren?

In dem EuGH-Verfahren geht es um einen Rechtsstreit zu Urheberrechtsverletzungen über einen freien WLAN-Hotspot, der vor dem Landgericht München ausgetragen wird. Der Musikkonzern Sony hatte den Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik abgemahnt. Der Geschäftsmann Tobias McFadden, Netzaktivist und Mitglied der Piraten-Partei, zog wiederum gegen Sony vor Gericht. Das Landgericht geht davon aus, dass McFadden den Urheberrechtsverstoß nicht selbst begangen hat.

Der EuGH muss nun entscheiden, ob ein Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots für illegale Downloads von den Nutzern haftbar gemacht werden kann. Das nun gefällte Plädoyer wertet McFadden als "wichtigen Zwischenerfolg". Bis zum abschließenden Urteil dürfte es noch einige Monate dauern.