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Kohlekraftwerke als Sicherheitsreserve noch nie benötigt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Stillgelegte Kohlekraftwerke müssen für einen Zeitraum von vier Jahren in sogenannter Sicherheitsbereitschaft bleiben. Innerhalb von 10 Tagen müssen sie wieder aktiviert werden können. Dafür erhalten die Betreiber alleine für 2017 und 2018 eine Entschädigung von 234 Millionen Euro. Benötigt wurde diese Kraftwerksreserve bislang nicht.

Die deutschen Kohlekraftwerke in der sogenannten Sicherheitsreserve mussten noch nie aktiviert werden. Dennoch erhalten die Betreiber für die Reserve-Kraftwerke in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich 234 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht.

Reserve wurde noch nicht benötigt

Dort heißt es: "Die in Sicherheitsbereitschaft befindlichen Kohlekraftwerke wurden noch nicht angefordert." Zuerst hatte die "Frankfurter Rundschau" (Freitag) darüber berichtet. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten für 2017 Abschläge von 85 Millionen Euro angesetzt, für 2018 seien es 149 Millionen Euro, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium.

Entschädigung wird über Netzentgelte finanziert

Als Beitrag für den Klimaschutz sind bereits das Kohlekraftwerk Buschhaus bei Helmstedt seit Oktober 2016 sowie zwei Blöcke des Kraftwerks Frimmersdorf in Grevenbroich seit Oktober 2017 in sogenannter Sicherheitsbereitschaft und damit vorläufig stillgelegt. Weitere werden folgen. Im Notfall müssen sie innerhalb von zehn Tagen wieder einsatzbereit sein.

Die Kraftwerksbetreiber bekommen dafür Geld von den Übertragungsnetzbetreibern, das letztlich die Stromkunden über Netzentgelte bezahlen. Mit der schrittweisen Stilllegung soll bis
2020 der Ausstoß von bis zu 12,5 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Nach vier Jahren in Reserve werden die Kraftwerksblöcke dann endgültig stillgelegt.