Kohleausstieg: Regierung sagt Bundesrat ab
Stand: 08.04.2020
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Keine großzügigeren Regelungen für Steinkohle-Kraftwerke: Beim Kohleausstieg zeigt sich die Bundesregierung dem Bundesrat gegenüber unnachgiebig. Das geht aus der Gegenäußerung hervor, mit der die Regierung auf Vorschläge des Bundesrats reagiert. Sie soll vom Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen werden.
Der Bundesrat hatte etwa gefordert, dass Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken sich bis 2030 aufs Abschalten gegen Entschädigung bewerben können statt bis 2026, und dass die maximale Entschädigung für jüngere Kraftwerke nicht sinkt, je später abgeschaltet wird. "Die Bundesregierung lehnt diese Vorschläge ab", heißt es dazu in der Gegenäußerung.
Das gilt auch für die Forderung, die Grundförderung für die Kombination von Strom- und Wärmegewinnung für Heizungen - sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung - zu erhöhen oder den Kohleersatzbonus, der den Umstieg von Steinkohle zum Beispiel auf Erdgas fördert
2038 soll in Deutschland Schluss sein mit der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Kohle. Im Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz ist vorgesehen, dass Steinkohle-Betreiber sich bis 2026 darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Ziel ist dabei möglichst viel Klimaschutz für möglichst wenig Geld, ohne die Versorgung mit Strom und Wärme zu gefährden. Danach soll per Ordnungsrecht festgelegt werden, wer wann ohne Entschädigung vom Netz geht. Für die Braunkohle-Kraftwerke, an denen auch Tagebaue hängen, gibt es einen festen Plan mit Abschaltdaten und Entschädigungen.
Stadtwerke sind besorgt
Derzeit ist wird das Gesetz im Bundestag behandelt. Darauf hofft der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Stadtwerke unter den Steinkohle-Kraftwerksbetreibern vertritt. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte auf Anfrage, es sei "bedauerlich", dass die Bundesregierung "nahezu vollständig" über die Anmerkungen des Bundesrates hinweggehe. Es brauche ausreichende Anreize für den Umstieg von Kohle auf Gas, die geplante Entschädigung sei zu gering.