Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Klimaanlage: Verschiedene Möglichkeiten für Mieter und Besitzer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bietigheim-Bissingen - Angesichts der hohen Sommertemperaturen denken immer mehr Menschen über eine Klimaanlage nach. Was gibt es für Möglichkeiten?

Ich bin Mieter. Kann ich eine Klimaanlage installieren?

Ja, aber nur bestimmte Anlagen - es sei denn der Besitzer stimmt zu. Denn der muss alle baulichen Veränderungen in seiner Immobilie genehmigen. Das betrifft natürlich auch einen Durchbruch von Wänden. Und der wäre notwendig um ein fest installiertes Splitgerät anzuschließen, erläutert der Fachverband Gebäude-Klima.

Eine solche Splitanlage hat zwei Teile. Einer ist fest im Raum installiert und durch Leitungen für das Kühlmittel mit dem Teil im Außenbereich verbunden. Solche Geräte sind üblicherweise fest verbaut - und daher auch nichts für den schnellen Kauf für Mieter persönlich.Laut dem Fachverband gibt es aber auch einige wenige flexible Splitgeräte im Handel.

Die praktikable Alternative für Mieter sind sogenannte Monoblock-Geräte. Sie lassen sich einfach überall hinstellen, wo gerade etwas Abkühlung gebraucht wird. Ihre warme Abluft wird mit einem Schlauch durch ein gekipptes Fenster abgeleitet. Nachteil: Sie sind lauter als Splitgeräte, weniger wirkungsvoll und nicht so effizient, erläutert der Tüv Rheinland. Denn durch das gekippte Fenster kommt immer auch etwas warme Luft von außen in den Wohnraum.

Ich besitze ein Haus. Kann ich nachträglich eine Klimaanlage einbauen?

Ja, hier kann man ein Splitgerät fest verbauen oder den Monoblock flexibel aufstellen. Mit beiden Varianten wird aber in der Regel nur eine begrenzte Fläche gekühlt. Echte Klimaanlagen für das ganze Haus, wie man sie aus großen gewerblichen Gebäuden kennt, lassen sich zwar im Privatbau auch einbauen oder nachrüsten. Das ist aber sehr kostenaufwendig und daher nicht üblich, erklärt Günther Mertz vom Fachverband Gebäude-Klima.

Auch Lüftungsanlagen, die in vielen Neubauten zu finden sind und die das händische Fensteröffnen zum Luftaustausch ersetzen, lassen sich nur schwer um eine Klimafunktion erweitern. Denn die Leitungen sind nicht auf den für die Klimaanlage nötigen größeren Luftaustausch ausgelegt. Diese Nachrüstung wird daher in der Praxis nicht umgesetzt, so Mertz.

Ich bin Besitzer einer Wohnung. Was kann ich tun?

Auch hierzu sagt der Fachverband: Die Nachrüstung einer echten Klimaanlage im Wohnungsbereich ist sehr kostenaufwendig.

Besser seien mobile Mono- oder festverbaute Splitgeräte. Aber letzteres kann problematisch sein, denn bauliche Veränderungen kann auch ein einzelner Wohnungsbesitzer nicht einfach so entscheiden. Sie unterliegen dem Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft.

Welche Art der Zustimmung nötig ist, hängt von der Art der Anlage und ihrer Installation ab, informiert die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund hin. Ist zum Beispiel das Splitgerät für eine Wohnung an der Außenfassade so angebracht, dass es gut sichtbar ist, müssen alle Miteigentümer der Wohneigentümergemeinschaft zustimmen (LG Frankfurt/Main, Urteil/Az.: 2/13 S 186/14, 2-13 S 186/14).

Hängt es aber so an der Wand, dass nicht alle Miteigentümer es sehen können, genauso wenig wie Dritte von der Straße, braucht es nicht per se die Zustimmung aller (OLG Düsseldorf, 3 Wx 197/06).

Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Störung durch die Betriebsgeräusche der Anlage. Alle, die davon gestört werden, müssen zustimmen (OLG Düsseldorf, Az: 3 Wx 179/09)). Aber Haus & Grund stellt auch klar: Wird kein Eigentümer beeinträchtigt, so kann derjenige, der den Einbau vornehmen will, die Zustimmung der übrigen Wohnungsbesitzer verlangen.