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Kinder reduzieren den Mindesteigenbeitrag beim Riester-Sparen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer für die private Altersvorsorge mit einem Riester-Verrag spart, hat Anspruch auf staatliche Förderung. Die Zulagen fließen aber nur in voller Höhe, wenndie Einzahlungen des Sparers den Mindesteigenbeitrag erreichen oder überschreiten. Wie hoch der ist, können Riester-Sparer selbst ausrechnen.

Riester-Sparer bekommen eine staatliche Förderung. Die Grundzulage beträgt für dieses Jahr 154 Euro. Ab 2018 erhöht sie sich auf 175 Euro, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Kinderzulage gibt es nur auf Antrag

Außerdem gibt es für jedes Kind, für das noch Kindergeldanspruch besteht, eine Kinderzulage. Deren Höhe hängt vom Alter des Kindes ab. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 300 Euro. Für Kinder, die davor geboren wurden, sind es 185 Euro pro Jahr. Dieses Geld fließt allerdings nicht automatisch - es muss beantragt werden.

Volle Zulagen nur bei Erreichung des Mindesteigenbeitrags

Wichtig dabei: "Die Zulage wird gekürzt, wenn der Mindesteigenbetrag vom Zulagenberechtigten nicht in voller Höhe geleistet wird", erklärt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Der Mindesteigenbetrag beträgt vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen oder bestimmter steuerfreier Einkünfte des Vorjahres, mindestens aber 60 Euro pro Jahr. "Vor dem Jahreswechsel sollte unbedingt geprüft werden, ob der Mindesteigenbeitrag erbracht wurde, damit nicht ein Teil der Zulagen verschenkt wird", rät Nöll.

So errechnet sich der Mindesteigenbeitrag

Ein Beispiel: Eine Mutter von zwei vor 2008 geborenen Kindern bezog im Jahr 2016 einen sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn in Höhe von 30.000 Euro. Vier Prozent davon müssen in den Vertrag eingezahlt werden, also 1.200 Euro. Die Zulagen werden aber auf diesen Betrag angerechnet: 154 Euro Grund- und zweimal 185 Euro Kinderzulage, insgesamt also 524 Euro. Wird diese Summe nun von den 1.200 Euro abgezogen, bleiben 676 Euro übrig, die die Sparerin in ihren Vertrag einzahlen muss. Andernfalls werden ihre Zulagen gekürzt.