Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Keine Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Heiratsschwindler

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Wenn ein Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadenersatz verklagt werden soll, muss die Rechtsschutzversicherung nicht die Prozesskosten übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor (Az. 3 O 252/19).

Ex-Freund fälscht Unterschrift

Eine junge Frau aus dem Kreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) wollte ihren Ex-Freund auf Schadenersatz verklagen: Er sei die Beziehung bewusst eingegangen, um sie zu betrügen. Laut der Frau schloss er Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesamt 20.000 Euro ab, fälschte ihre Unterschrift und ließ sich das Geld auszahlen.

Streit aus nichtehelichen Partnerschaften nicht von Rechtschutz abgesichert

Ihre Rechtsschutzversicherung lehnte die Übernahme des Kostenrisikos eines Prozesses ab und verwies auf einen üblichen Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen. Danach greift die Versicherung ausdrücklich nicht "für Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit nichtehelichen oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist."

Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung.

Die Klägerin könnte dennoch gerichtlich gegen ihren Ex-Freund vorgehen - ohne Kostenübernahme durch die Versicherung. Der Mann ist laut Landgericht Frankenthal inzwischen unter anderem wegen anderer Betrugsstraftaten verurteilt und im Gefängnis.

Die aktuelle Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.