Keine Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Heiratsschwindler
Stand: 26.05.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Wenn ein Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadenersatz verklagt werden soll, muss die Rechtsschutzversicherung nicht die Prozesskosten übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor (Az. 3 O 252/19).
Ex-Freund fälscht Unterschrift
Eine junge Frau aus dem Kreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) wollte ihren Ex-Freund auf Schadenersatz verklagen: Er sei die Beziehung bewusst eingegangen, um sie zu betrügen. Laut der Frau schloss er Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesamt 20.000 Euro ab, fälschte ihre Unterschrift und ließ sich das Geld auszahlen.
Streit aus nichtehelichen Partnerschaften nicht von Rechtschutz abgesichert
Ihre Rechtsschutzversicherung lehnte die Übernahme des Kostenrisikos eines Prozesses ab und verwies auf einen üblichen Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen. Danach greift die Versicherung ausdrücklich nicht "für Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit nichtehelichen oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist."
Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung.
Die Klägerin könnte dennoch gerichtlich gegen ihren Ex-Freund vorgehen - ohne Kostenübernahme durch die Versicherung. Der Mann ist laut Landgericht Frankenthal inzwischen unter anderem wegen anderer Betrugsstraftaten verurteilt und im Gefängnis.
Die aktuelle Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.