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Keine kostenlose Kohle mehr für alte Kumpel

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamm - Mit dem Aus der Steinkohleproduktion wird wohl auch eine andere Tradiition zu Ende gehen: das sogenannte Kohledeputat. Bergleute werden dann wohl keine kostenlose Kohle zum Heizen mehr erhalten.

Mit dem Aus der Steinkohleförderung im Ruhrgebiet wird Ende 2018 wohl auch eine weitere Kumpel-Tradition verschwinden: das Kohledeputat. Zwar kämpfen noch immer rund 400 Bergbaurentner vor dem Landesarbeitsgericht Hamm um einen lebenslangen Anspruch auf die Gratiskohle zum Heizen. Die ersten drei Betroffenen haben jedoch wegen fehlender Aussicht auf Erfolg ihre Berufungsklagen gegen die Ruhrkohle AG zurückgenommen.

Bergbaurentner fühlen sich ungerecht behandelt

Die Ruhrkohle AG will das Kohledeputat streichen und alle rund 100.000 Betroffenen ab 2019 mit einer Einmalzahlung abfinden. So ist es im aktuellen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft vereinbart worden.

Die klagenden Bergbaurentner wollen sich das nicht gefallen lassen: "Uns wurde versprochen, dass wir bis ans Lebensende Kohle bekommen", schimpfte der frühere Steiger Roman Olesch aus Hamm in der Verhandlung. "Wenn die Gewerkschaft uns gerufen hat, waren wir Kumpel immer da. Aber jetzt hat sie sich auf die Seite der Arbeitgeber geschlagen. Das ist unfair und ungerecht."

Viele Bergleute heizen gar nicht mehr wirklich mit Kohle

Derzeit haben frühere Bergleute Anspruch auf 2,5 Tonnen Kohle im Jahr. Viele nutzen diese tatsächlich immer noch zum Heizen. Das hat Tradition im Ruhrgebiet. Aktive Bergleute bekommen sogar sieben Tonnen.

Wie viele andere Bergbaurentner lässt sich Olesch selbst allerdings schon seit Jahren keine Kohle mehr in natura liefern. Stattdessen kassiert er 122,20 Euro pro Tonne in bar als sogenannte Energiebeihilfe. Doch auch diese Zahlungen will die RAG nicht fortsetzen, sondern durch die Einmal-Abfindung ersetzen.

Gericht hat keine Einwände gegen geplante Abfindung

Die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts stellte in drei Musterverfahren klar, dass sie mit dieser Vorgehensweise keine Probleme hat. Was tarifvertraglich geregelt sei, könne nur in Ausnahmefällen von einem Gericht gekippt werden. Und ein solcher Ausnahmefall liege beim Kohledeputat nicht vor.

Mit ihren klaren Worten in den drei Musterverfahren haben die Richter ein deutliches Zeichen auch für die übrigen rund 400 Klagen gesetzt. Entschieden sind diese aber natürlich noch nicht. "Es gibt immer Einzelfälle, die besondere Betrachtung erforderlich machen", hieß es. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der die drei Bergbaurentner in den Verfahren vertrat, will nicht aufgeben. "Wir gehen weiter davon aus, dass wir gute Argumente auf unserer Seite haben", sagte er nach der Verhandlung.