Kassenpatienten: Nicht zu IGeL-Angeboten drängen lassen
Stand: 10.04.2018
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Berlin - Wenn Ärzte ihren Patienten Untersuchungen empfehlen, die die Krankenkasse nicht zahlt, sollten die Versicherten den Arzt nach Vor- und Nachteilen der Maßnahme zu fragen. Zum Beispiel: Welche Risiken gibt es? Ist die Wirksamkeit durch Studien nachgewiesen? Außerdem sollte der Arzt über Alternativen aufklären, die die Krankenkasse übernimmt.
Entscheidet er sich für ein sogenanntes IGeL-Angebot, kann er zudem bei der Krankenkasse nachfragen, ob sie sich vielleicht doch an den Kosten beteiligt. Wenn eine Leistung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, gebe es dafür zwar einen guten Grund, sagt Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband in Berlin. Eine der wenigen Ausnahmen seien bestimmte Impfungen bei Fernreisen. Dennoch kann ein Anruf bei der Krankenkasse helfen, sagt Lanz: Möglicherweise stellt sich nämlich heraus, dass der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit gar kein Geld vom Patienten kassieren darf.
Bei IGeL-Angeboten handelt es sich vor allem um Früherkennungsuntersuchungen, außerdem um kosmetische Leistungen, sportmedizinische Untersuchungen, bestimmte Impfungen oder Maßnahmen, deren Nutzen bisher nicht eindeutig belegt ist. Ein Arzt ist verpflichtet, die Patienten ausführlich zu informieren, auch über die Kosten. Dennoch geben gerade die IGeL-Angebote häufig Anlass zu Beschwerden, so die Verbraucher Initiative.