Kartellamt: Städte müssen Energienetze offen ausschreiben
Stand: 06.12.2012
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Bonn/Mettmann - Städte müssen Ausschreibungen für den Betrieb ihrer Gas- und Stromnetze so offen gestalten, dass sich auch Konkurrenten von außerhalb bewerben können. Sie dürfen die Konzessionsvergabe nicht mit so vielen Auflagen verbinden, dass praktisch nur das eigene Stadtwerk als Bewerber infrage kommt.
Das hat das Bundeskartellamt im Streit um eine Konzessionsvergabe in Mettmann bei Düsseldorf klargestellt. Die Ausschreibung in Mettmann sei etwa mit Angeboten zur Straßenbeleuchtung, zum Schwimmbadbetrieb und zur Abwasserentsorgung verknüpft worden, sagte eine Sprecherin. Dadurch hätten mögliche Konkurrenten keine Chance gehabt. Die Behörde habe die Konzessionszusage deshalb untersagt.
Es sei die erste Entscheidung dieser Art für eine "Inhouse"-Vergabe an ein eigenes Tochterunternehmen, sagte die Sprecherin. Weitere Vergabeverfahren stünden in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Stuttgart und Leipzig an oder liefen bereits.
Ausschreibungen müssten verbraucherfreundlich und preisgünstig ablaufen, unterstrich Kartellamtschef Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Es dürften nicht die finanziellen Interessen der Kommunen im Vordergrund stehen. Viele Städte erwirtschaften mit ihren Stadtwerken Gewinne, die häufig zum Defizitausgleich für städtische Nahverkehrsbetriebe verwendet werden.