Inkasso: Keine unberechtigten Forderungen anerkennen
Stand: 01.12.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Verbraucher müssen aufpassen, dass sie beim Antworten auf Mahnungen von Inkasso-Firmen keine unberechtigten Forderungen anerkennen. Vorsicht ist aus Expertensicht etwa geboten, wenn die Unternehmen eine Ratenzahlung vorschlagen. Dies könne bei einer berechtigten Zahlungsforderung gut sein, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin mit. Manchmal versuchten Firmen aber, Verbrauchern auf diesem Weg auch unberechtigte Forderungen unterzuschieben.
Dazu werden demnach oft Formulare mit einer Überschrift wie "Ratenzahlungsvereinbarung und Anerkenntnis" mitgeschickt. Wer dies aus Angst unterschreibe, könne sich hinterher nicht mehr einfach gegen eine unberechtigte Forderung wehren, sagte Gabriele Emmrich, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Mit der Unterschrift unter solche Formulare wird laut vzbv nämlich die Ursprungsforderung samt Nebenforderungen wie Gebühren anerkannt. Dies schaffe teils erst einen Rechtsgrund für die Forderung des Inkasso- Unternehmens.
Wenn von einem Anbieter eine Rechnung komme, obwohl man ein Geschäft gar nicht abgeschlossen hat, sollte das Schreiben nicht einfach im Papierkorb landen. Besser sei, sicherheitshalber beim Anbieter zu widersprechen, riet Emmrich.