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Höhere Wohngeldsätze ab diesem Monat

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Seit Januar 2016 gilt das neue Wohngeldgesetz, die Bezugsberechtigten erhalten mehr Geld. Wer neu beantragen will, sollte daher jetzt handeln. Wer seinen Wohngeld-Antrag erst im Februar stellt, verschenkt möglicherweise den staatlichen Zuschuss für einen Monat. Deshalb sollte der neue Wohngeldantrag noch im Januar gestellt werden, empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Zuständig für den Antrag ist die Wohngeldstelle, die es bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung gibt. Hier stehen auch die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung. Wer bisher schon Wohngeld erhalten hat und die Voraussetzungen dafür weiter erfüllt, bekommt automatisch das erhöhte Wohngeld. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.

Was enthält das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren monatliches Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete. Grundlage hierfür ist die vertraglich vereinbarte Miete einschließlich der kalten Nebenkosten. Heiz- und Warmwasserkosten bleiben dagegen außen vor. Allerdings werden die tatsächlichen Wohnkosten nicht unbedingt in voller Höhe berücksichtigt. Es gibt gesetzlich vorgegebene Höchstbeträge.

Was wird berücksichtigt?

Bei dem zu berücksichtigenden Gesamteinkommen werden alle Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder mitgezählt und zusammengerechnet. Zum Einkommen zählen alle zu versteuernden Einkünfte, zum Beispiel Löhne, Gehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen.

Arbeitnehmer können von dem jährlichen Gesamtbetrag den steuerlichen Freibetrag von 1000 Euro abziehen. Bezieher von Alters- oder Witwenrente können 102 Euro abziehen. Wer höhere Werbungskosten geltend machen will, muss diese nachweisen. Außerdem gibt es noch einen zusätzlichen pauschalen Abzug für all diejenigen, die Steuern und Sozialabgaben zahlen.