Heizsaison startet: Vermieter muss Heizung anstellen
Stand: 19.09.2017
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München - Vermieter müssen in Kürze die Heizung anstellen. Ist vertraglich nichts anderes geregelt, wird als Heizperiode allgemein die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April angesehen, erklärt der Mieterverein München.
In dieser Zeit muss es möglich sein, dass in der Wohnung tagsüber Temperaturen von 20 bis 22 Grad erreicht werden. Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus.
Die Temperatur der Warmwasserversorgung darf allerdings nicht abgesenkt werden. Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben. Hier wird in Bad und Küche eine Wassertemperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt - spätestens nach zehn Sekunden sollte man warm duschen können.