Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Heizen, Sprit, Bahnfahren: Bundestag beschließt Klimapaket

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Am vergangenen Freitag hat der Bundestag zu großen Teilen das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Ob beim Heizen, Tanken, Pendeln oder Fliegen: Jeder Verbraucher wird das spüren.

CO2-PREIS FÜRS HEIZEN UND DEN VERKEHR: Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in den Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte für die Menge Treibhausgase nachweisen, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln.

2021 kostet das die wohl mehr als 4000 betroffenen Unternehmen erst mal nur 10 Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Ab 2026 sollen ein Stück weit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, aber zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro. 35 Euro pro Tonne würde zum Beispiel bedeuten, dass Diesel und Heizöl um etwa 11 Cent pro Liter teurer würden, Benzin um nicht ganz 10 Cent. Den Einstieg von 10 Euro kritisieren Fachleute als zu gering, er habe gar keine Lenkungswirkung. Denn Benzin werde nur drei Cent teurer.

KLIMASCHUTZGESETZ: Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) feiert es als das «Herzstück» der Klimabeschlüsse. Darin wird für die einzelnen Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprogramm vorlegen, die Bundesregierung muss nachsteuern. Oder, wie Schulze es sagt: «Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium.»

BAHNFAHREN: Bahntickets im Fernverkehr sollen ab 2020 günstiger werden - die Mehrwertsteuer soll von 19 auf 7 Prozent sinken. Dadurch sollen mehr Menschen auf die umweltfreundlichere Schiene gelockt werden. Die Bahn hat schon angekündigt, die Mehrwertsteuer-Senkung an die Kunden weiterzugeben.

FLIEGEN VERTEUERN: Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020. Fliegen ist besonders klimaschädlich. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines schlagen diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.

PENDLER ENTLASTEN: Um auszugleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, soll ab 2021 die Pendlerpauschale für längere Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, aber nur für die Entfernung von A nach B. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann über eine Mobilitätsprämie das Geld aufs Konto überwiesen bekommen.

GEBÄUDESANIERUNG: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

WINDKRAFT: Über die Möglichkeit, mehr Grundsteuer zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Windkraftanlagen profitieren. So könnte sich der finanzielle Spielraum für Infrastrukturprojekte wie beispielsweise Kitas erhöhen. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnern erhöhen. Noch nicht beschlossen aber sind die heftig umstrittenen schärferen Regeln zum Abstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen - dies ist Teil des geplanten Gesetzes zum Kohleausstieg. Der Entwurf ist aber noch nicht einmal vom Kabinett beschlossen worden.