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Hausratversicherung zahlt für Schäden nach brennendem Adventskranz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Für Brandschäden, etwa nachdem Adventsgesteck in Flammen aufgegangen ist, kommt die Hausratversicherung auf. Doch beim Umgang mit offenem Feuer gelten für Versicherte bestimmte Sorgfaltspflichten.

Weihnachtsbaum, Adventskranz und Adventsgesteck erstrahlen in den meisten Haushalten in hellem Kerzenglanz. Setzen die Flammen die Zweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann springt die Hausratversicherung ein.

Für diese Schäden kommt die Versicherung auf

Die Versicherung ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Auch für ruinierte Geschenke kommen die Versicherer auf. Wichtig zu beachten: Gezahlt wird in voller Höhe nur, wenn Verbraucher sorgfältig mit den brennenden Kerzen umgegangen sind. Waren der Adventskranz oder der Baum unbeaufsichtigt, kann die Versicherung die Leistung kürzen.

Viele Brandschäden in der Vorweihnachtszeit

Zum Jahresende 2016 registrierten die Versicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 50 Prozent mehr Brandschäden als im Frühjahr oder Herbst. Für die rund 11.000 Brandschäden zum Jahresende leisteten die Unternehmen den Angaben zufolge rund 28 Millionen Euro. Das sind 2 Millionen Euro mehr als zum Jahresende 2015. Im Durchschnitt kostete damit ein Brandschaden 2016 damit rund 2.500 Euro.