Haftpflicht: 7 Euro mehr im Jahr und Kinder sind richtig versichert
Stand: 01.02.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Eltern haften für ihre Kinder: Das gilt jedoch nicht immer. Sind Kinder jünger als sieben Jahre, gelten sie als deliktunfähig. Dann haftet im Schadensfall niemand. Wer diesen Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder aber mit in die Familienhaftpflicht einschließt, zahlt nur wenige Euro mehr im Jahr. Das zeigt eine Auswertung der Tarifexperten von Verivox.
Klausel verhindert Ärger im Freundeskreis
Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig – im Straßenverkehr sogar unter zehn Jahren. Wenn sie einen Schaden verursachen, dann haften weder sie noch die Eltern, solange die ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Wo niemand haftet, muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Der Geschädigte würde dann auf den Kosten sitzen bleiben. Im Freundeskreis und unter Verwandten führt das schnell zu Ärger. Also haben die Versicherer nachgebessert: Mit dem Schutz für deliktunfähige Kinder sind auch solche Schäden versichert.
Bei rund 90 Prozent der Tarife mittlerweile eingeschlossen
Verivox hat 247 Familientarife für die Privathaftpflicht untersucht. 217, also 88 Prozent, hatten Schäden durch deliktunfähige Kinder eingeschlossen. Dafür müssen die Eltern kaum tiefer in die Tasche greifen. Ein Vergleich der zehn günstigsten Tarife mit Schutz für Kinder unter Sieben zeigt: Sie kosten im Durchschnitt 55 Euro im Jahr und sind damit nur sieben Euro teurer als der Gesamtmarkt aller Angebote.
Höhe der Versicherungssumme beachten
Die Gesellschaften unterscheiden sich aber deutlich darin, wie hoch sie die Schäden der Kinder versichern. Von den 217 Tarifen hatten 19 eine Versicherungssumme unter 10.000 Euro. 95 Angebote versicherten 10.000 bis 60.000 Euro und bei 103 Tarifen lag die Versicherungssumme bei 100.000 Euro oder höher. „Topschutz muss nicht viel kosten“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Unter den zehn günstigsten Tarifen sind zwei, die Schäden durch deliktunfähige Kinder sogar bis zur Höhe von 10 beziehungsweise 15 Millionen Euro versichern.“