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Gut versichert: Wer braucht welchen Schutz?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa/tmn

Heidelberg / Berlin - Ein umfassender Versicherungsschutz ist wichtig, um im Ernst- oder Notfall eine finanzielle Schieflage zu vermeiden. Die entscheidende Frage lautet: Welche Versicherungen brauchen Verbraucher?

1. Für jedermann

  • Privathaftpflichtversicherung

Die Haftpflicht steht beim Versicherungsschutz an erster Stelle. Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür. Werden Menschen verletzt, geht das schnell in die Hunderttausende. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss.

  • Krankenversicherung

Für Arbeitnehmer besteht in Deutschland die gesetzliche Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen; darauf verzichten können Verbraucher daher nicht. Seit 2015 ist jedoch der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse erleichtert worden. Über einen Tarifvergleich lässt sich oft ein Teil der Kosten einsparen.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer seinen Beruf nach Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine monatliche Rente. Die Absicherung von Invaliditätsrisiken ist wichtig, da es vom Staat keine oder nur eine geringe Unterstützung gibt. Die BU sollte so früh wie möglich und bei guter Gesundheit abgeschlossen werden.

2. Für Familien

  • Risikolebensversicherung

Diese Versicherung ist laut Bund der Versicherten (BdV) existenziell - und zwar für den Hauptverdiener einer Familie, um im Todesfall die Nachkommen solide abzusichern. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme. Die Risikolebensversicherung gibt es schon für etwa sieben bis zehn Euro pro Monat.

  • Unfallversicherung

Die Unfallversicherung soll in erster Linie den Kapitalbedarf nach einem Unfall für den Umbau von Auto oder Wohnung, zusätzliche Hilfsmittel oder Therapien sowie für Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung abdecken. Besser beachten: Eigenbewegung und erhöhte Krankanstrengungen sollten mitversichert sein. Auch für Kinder ist sie prinzipiell zu empfehlen, aber kein Muss. Sie zahlt eine monatliche Rente oder einen Einmalbetrag, wenn das Kind durch einen Unfall einen dauerhaften Schaden erleidet. Sie ist zum Beispiel sinnvoll, wenn ältere Kinder in Ausbildung selbst noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

  • Familienhaftpflicht

Meist sind Kinder in der Familienhaftpflicht automatisch mitversichert. Sie können aber bis zum siebten und im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Geburtstag ohnehin nicht haftbar gemacht werden. Eltern können aber in die Pflicht genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

3. Für Tierbesitzer

  • Tierhaftpflichtversicherung

Der Halter eines Tieres, das einem anderen Menschen Schaden zufügt oder eine Sache beschädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Er haftet mit seinem gesamten Hab und Gut und dem zukünftigen Einkommen. Anders als bei Kleintieren sind Schäden durch Hunde, Pferde und Co nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Halter größerer Tiere sollten daher unbedingt mit der entsprechenden Tierhaftpflichtversicherung dem finanziellen Ruin vorbeugen.

4. Für Hauseigentümer

  • Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ersetzt nach Feuer, Rohrbruch, Diebstahl oder Sturm die Schäden am Eigentum. Wer wertvolles Hab und Gut besitzt, für den kann sich eine solche Versicherung lohnen. Verbraucherschützer raten, beim Abschluss darauf zu achten, dass der Versicherer auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit" verzichtet.

  • Wohngebäudeversicherung

Hauseigentümer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen, so der BdV. Bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung eines Hausbaus wird der Abschluss dieser Versicherung oft auch von den Kreditgebern eingefordert. Denn Schäden an Häusern, wie etwa durch einen Sturm, gehen schnell an die finanzielle Substanz.

Bei Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz können Sie sich gerne an die kostenlose Hotline von Verivox wenden. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9-17 Uhr telefonisch unter 0800 289289 631.