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Gesetzentwurf: Ausweisfunktion fürs Smartphone

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Statt mit dem Personalausweis sollen sich Menschen in Deutschland künftig auch mit ihrem Smartphone oder Tablet gegenüber Behörden ausweisen können. Die mobilen Geräte sollen nach einem Gesetzentwurf eine entsprechende Ausweisfunktion erhalten.

Autozulassung als Beispiel

So könnten zum Beispiel Autos bequem per Handy zugelassen werden, erläuterte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch, nachdem das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums beschlossen hatte. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Online-Verwaltungsleistungen bereits vielfach möglich

Schon heute gibt es Personalausweise, eID-Karten für EU-Bürger oder elektronische Aufenthaltstitel mit Chipkarten, die man für die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen nutzen kann. Dazu braucht es allerdings bislang neben dem Ausweis ein Kartenlesegerät und eine Geheimnummer (PIN). Die Daten zur Person werden dabei aus dem Chip auf der Karte gelesen.

Sicherheitsstandards sollen eingehalten werden

Stattdessen sollen Nutzer ihre persönlichen Informationen künftig direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern können. Zur Identifizierung benötigen sie dann zusätzlich nur noch ihre PIN. Dazu müsse aber ein gewisser Sicherheitsstandard erfüllt sein, heißt es in dem Entwurf. Deshalb dürfte die neue Funktion zu Beginn nicht auf allen mobilen Geräten nutzbar sein.

Immer mehr Personalausweise mit Online-Funktion

Derzeit sind etwa 44 Millionen Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel mit einer aktivierten Funktion für einen elektronischen Identitätsnachweis im Umlauf, wie das Ministerium in der Begründung zum Gesetzentwurf schreibt. Diese Zahl wird sich weiter erhöhen, da seit 2017 nur noch Personalausweise mit Chip-Funktion ausgegeben werden.