Gebäudeversicherung: Wartezeit beim Elementarschutz beachten
Stand: 04.03.2019
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Berlin – Wohnhausbesitzer schützen ihr Eigenheim gegen Schäden durch Sturm, Feuer oder Hagel mit einer Wohngebäudeversicherung. Doch diese deckt nicht automatisch alle Schäden am Haus ab. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin.
So greift der Versicherungsschutz nicht nach Schäden durch Starkregen oder Hochwasser. Hier benötigen Eigentümer den erweiterten Naturgefahrenschutz – auch Elementarschutz genannt. Dieser lässt sich im bestehenden Vertrag in der Regel ergänzen.
Wartezeit für Schäden berücksichtigen
Wichtig zu bedenken: Versicherungen kommen erst nach einer gewissen Wartezeit für Schäden auf, erklärt der Branchenverband. In der Regel müssen Versicherungsnehmer ein paar Monate warten, bis sie ihre neue Versicherung in Anspruch nehmen können. Mit dieser Karenzzeit wollen sich die Unternehmen vor Missbrauch schützen.