Forderung: Jugendschutz auf Betriebssysteme ausweiten
Stand: 27.03.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Eine Alterskennzeichnung im Internet für Filme und Spiele zum Jugendschutz halten die Landesmedienanstalten für nicht ausreichend. Eine solche Regelung ist in einem Entwurf des geplanten novellierten Jugendschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) aufgeführt.
Medienanstalten wollen Technik anfassen
Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Da bin ich mir nicht sicher, ob der Ansatz der Alterskennzeichnung im Netz noch so gut trägt wie bei Trägermedien wie der CD oder DVD. Hier sind Mechanismen gefragt, die in Richtung Technik gehen." Die Medienanstalten beaufsichtigen den privaten Rundfunk und Medieninhalte im Internet.
Geschlossene Systeme als gelungene Beispiele
Kreißig nannte als gelungene Beispiele bereits von der Kommission für Jugendmedienschutz geprüfte Lösungen in sogenannten geschlossenen Systemen wie Spielkonsolen von Firmen, bei denen Eltern Voreinstellungen vornehmen können, um den Medienkonsum ihrer Kinder zu regulieren. Er sprach sich für eine Ausweitung entsprechender Vorgaben im bereits bestehenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag aus. Dort werden bislang speziell Anbieter in die Pflicht genommen, mit technischen oder anderen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass Kinder keinen Zugang zu bestimmten Medieninhalten haben.
"Man könnte auch daran denken, dass Zugänge zum Netz wie Betriebssysteme so etwas vorhalten müssen. Das wäre in Kombination mit den bewährten Altersangaben deutlich wirksamer", betonte Kreißig. "Sie spielen dann eine zeitgemäße Rolle, indem sie technisch ausgelesen werden und nicht nur sichtbar sind." Google und Apple als Entwickler der beiden meistverbreiteten Smartphone-Betriebssysteme geben auf freiwilliger Basis Eltern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einzuschränken. Sie können zum Beispiel die Verwendung einiger Apps sowie den Aufruf nicht jugendfreier Inhalte verhindern sowie die erlaubte Bildschirmzeit festlegen.
Vorstoß wird vom Ministerium begrüßt
Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums reagierte am Donnerstag so: Man begrüße, dass die Landesmedienanstalten vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs erste Ideen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes entwickelten. "Möglicherweise können die Vorschläge der Länder geeignet sein, das neue Jugendschutzgesetz des Bundes durch entsprechende Maßnahmen auf Landesebene zu ergänzen."
Zugleich betonte das Ministerium zu Kreißigs Vorschlag: "Diese für die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder in den kommenden Jahren vorgeschlagenen technischen Identifikations- und Filterlösungen dürften jedoch nur unter ausreichender Wahrung von Netzfreiheit, Datenschutz und europarechtlicher Vorgaben umgesetzt werden."