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FlexStrom will Bonus trotz Schlichterspruchs nicht auszahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Der Streit um die Auszahlung eines Bonus an Neukunden durch den Billigenergieanbieter FlexStrom geht in eine neue Runde. Das Unternehmen lehne die Entscheidung der Schlichtungsstelle Energie ab, sagte ein Firmensprecher am Freitag in Berlin auf dapd-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht des "Tagesspiegel". Der Stromanbieter kündigte an, den Streit vor Gericht austragen zu wollen. Zudem kritisierte der Sprecher die Arbeit der Schlichtungsstelle als "Witz".

Die neue Schlichtungsstelle Energie hatte FlexStrom aufgefordert, Kunden auch dann einen Bonus zu zahlen, wenn diese den Vertrag schon nach einem Jahr kündigen. Wegen der Weigerung des Anbieters hatte sich ein Verbraucher bei der Schlichtungsstelle in Berlin beschwert. In dem Streitfall geht es um einen Bonus in Höhe von 70 Euro. Das Unternehmen begründete seine Entscheidung mit einer Vertragsklausel, wonach der Bonus bei einer Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfalle.

Bereits rund 50 Gerichtsverfahren wegen Boni

Nach Angaben von FlexStrom gab es bereits mehr als 50 Gerichtsverfahren wegen nicht ausgezahlter Boni. In fast allen Fällen hätten die Richter dem Unternehmen recht gegeben, sagte der Sprecher. Die Schlichtungsstelle erklärte, in ihrer Entscheidung spielten die Urteile vieler Gerichte zugunsten des Unternehmens keine Rolle. In einem der wenigen Urteile zulasten der Firma hatte das Heidelberger Landgericht das Verhalten von FlexStrom als "versuchte Bauernfängerei" bezeichnet.

Der Ombudsmann der Schlichtungsstelle, der frühere Richter am Bundesgerichtshof Dieter Wolst, begründete seine Entscheidung zugunsten des Verbrauchers unter anderem damit, dass die Bestimmung in der Klausel "für den juristisch nicht vorgebildeten Leser nicht klar und verständlich" sei.

Die Beschwerdestelle gibt es seit vergangenem November. Sie soll in Streitfällen zwischen Energieanbietern und Kunden vermitteln. Die Schlichtersprüche sind allerdings nur unverbindliche Empfehlungen.

Der FlexStrom-Sprecher kritisierte, die Schlichtungsstelle habe "sich komplett auf die Seite des Kunden" geschlagen. "Wir finden das sehr, sehr schade." Die Schlichtungsstelle habe "das Thema komplett verfehlt, es gibt keine Schlichtung, das ist ein kompletter Witz", fügte der Sprecher hinzu.

Anbieter will auf Arbeit von Schlichter verzichten

Er kündigte an, künftig womöglich auf die außergerichtliche Vermittlung durch die Schlichtungsstelle verzichten und gleich vor Gericht gehen zu wollen, wenn der Ombudsmann keine Kompromisse erziele. Zu dieser Entscheidung trügen auch Gebühren in Höhe von 350 Euro bei, die FlexStrom für den Schlichterspruch zahlen müsse. "Selbst wenn die Schlichtungsstelle uns zu 100 Prozent recht gibt, haben wir geringere Kosten, wenn wir vor Gericht unterliegen", sagte der Sprecher weiter.

Im Streit befindet sich der Stromanbieter auch mit dem Online-Verbraucherportal Verivox. Das Portal hatte die Vermittlung von Neukunden wegen der Nichtauszahlung von Boni eingestellt. FlexStrom verlangt von dem Portal jetzt Schadenersatz.