Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Finanz-Engpass wegen Corona: Was Privatversicherte tun können

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Durch die Corona-Pandemie leiden viele Privatversicherte unter finanziellen Einbußen. Der bisherige Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird da schnell zu teuer. Es gibt aber Möglichkeiten, die Kosten zu senken.

Von der Versicherung beraten lassen

Versicherte sollten bei Zahlungsschwierigkeiten in jedem Fall frühzeitig das direkte Gespräch mit ihrem Versicherer suchen, der sie individuell beraten muss, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg.

Allerdings gibt es gesetzliche Erleichterungen für Betroffene: Versicherte können bei Zahlungsschwierigkeiten die Beiträge aussetzen, sofern sie wegen der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Die Beiträge müssen aber nachgezahlt werden.

Arbeitsamt zahlt Hälfte des Betrags

Betroffene, die aufgrund der aktuellen Situation auf Sozialleistungen angewiesen sind und zum Beispiel Arbeitslosengeld II beziehen, sollten das dem Versicherer und dem Grundsicherungsamt mitteilen. Der Versicherer und das Amt zahlen dann den PKV-Beitrag je zur Hälfte, solange der Beitrag zum brancheneinheitlichen Basistarif nicht überschritten wird.

Wer in so einer Notlage in den Basistarif wechseln muss, der hat nach den Plänen des Bundeskabinetts künftig die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren in den Ursprungstarif zurückzukehren, ohne dass er dann Risikozuschläge zahlen muss. Versicherte sollten sich in jedem Fall beraten lassen, damit ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz sichergestellt ist, rät der BdV.

Tarif mit weniger Leistungen ist günstiger

Ihren Beitrag können Versicherte auch senken, indem sie in einen anderen Tarif ihres Versicherers wechseln. Dieses Recht steht ihnen gesetzlich zu. Dabei sollten aber nur Leistungen reduziert werden, die nicht dringend notwendig sind, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung im Krankenhaus, empfehlen die Versicherungsexperten.

Alle, die schon vor 2009 in die PKV eingetreten sind, können unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln. Dieser ist vergleichsweise günstig und orientiert sich an den GKV-Leistungen. Aber auch hier gilt, dass Betroffene sich in jedem Fall vom Versicherer beraten lassen sollten.

Keine Rückkehrpflicht in GKV bei kurzfristen Einkommenseinbußen

Viele Beschäftigte haben wegen Kurzarbeit derzeit weniger Einkommen. Dadurch können die Betroffenen unter die Versicherungspflichtgrenz fallen. Der Verbleib in der privaten Krankenversicherung ist aber in der Regel trotzdem möglich, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherung PKV.

Solche Einkommensausfälle lösen grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus, wenn es sich nur um eine zeitlich begrenzte Einbuße handelt, erklärt der Verband. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Kurzlohns und des Kurzarbeitergeldes.

Wechsel in die GKV schwierig

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in wenigen Ausnahmefällen eine Option. Der Wechsel ist nicht frei wählbar. Voraussetzung ist vielmehr, dass eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht. Das ist zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld I der Fall. Auch das Alter spielt eine Rolle. Ein Wechsel ab dem 55. Lebensjahr ist schwierig.

In bestimmten Fällen kann auch eine Familienversicherung über den Ehepartner in der GKV möglich sein. Zu diesen komplizierten Fällen, die sozialrechtlich geregelt sind, sollten sich Betroffene bei einer gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen.