Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Expertin: Rechtzeitig finanziellen Grundstock für den Nachwuchs bilden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Einschulung ist für Eltern wie für Kinder ein wichtiger Meilenstein. Für Julia Toper vom Bundesverband deutscher Banken eine gute Gelegenheit, einmal über die Zukunft der Kleinen nachzudenken. Sie rät Eltern und Großeltern, rechtzeitig einen finanziellen Grundstock für spätere Ausgaben aufzubauen.

Fondssparen ideal für die langfristige Geldanlage

Ob fürs erste eigene Auto oder die Einrichtung der Studentenbude – auf dem Weg in Erwachsenenleben werden auf den Nachwuchs allerlei finanzielle Herausforderungen zukommen. Sofern nicht schon mit der Geburt des Kindes damit begonnen wurde, eigne sich der Schulbeginn hervorragend dazu, mit dem regelmäßigen Sparen für die Kinder zu beginnen, findet Toper. In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen rät sie Eltern und Großeltern zum Vermögensaufbau mit Wertpapieren. Zum Bespiel in Form von einem Fondssparplan.

Bei Kindern gebe es einen extra langen Anlagehorizont und das sei bei Investitionen an der Börse wichtig. „Mindestens zehn bis 15 Jahre sollten es schon sein“, rät Toper. „So lassen sich Kursschwankungen in Krisenzeiten aushalten.“ Für die langfristige Geldanlage hätten sich Aktien und Aktienfonds, Mischfonds und die preiswerteren ETFs bewährt, so die Expertin.

ETF sind börsengehandelte Indexfonds. Sie bilden die Wertentwicklung eines Aktienindex nach – zum Beispiel die des DAX oder des Weltaktienindex MSCI World. Dafür benötigen Sie kein aktives Management, und das spart Kosten. Ein ETF kommt mit einem Bruchteil der laufenden Kosten aus, die bei aktiven Fonds fällig werden.

Anlagen im Namen des Kindes gelten als Schenkung

Um in Wertpapiere zu investieren, brauchen Ihre Kinder ein eigenes Depot. Das können Eltern oder Großeltern im Namen der Kinder eröffnen und den Bestand durch den Zukauf weiterer Wertpapiere nach und nach erweitern.

Steuerrechtlich handelt es sich dabei um eine Schenkung. „Die Schenkung von Kapitalvermögen ist bis zu 400.000 Euro schenkungssteuerfrei“, so Toper. Großeltern können ihren Enkeln bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken. Alle zehn Jahre kann der Höchstbetrag erneut ausgeschöpft werden.

Ab 18 können Kinder über das Ersparte frei verfügen

Toper macht noch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Das Geld, das Sie für Ihr Kind auf dessen Namen anlegen, gehört auch Ihrem Kind.“ Eltern hätten bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes lediglich die Konto- und Depotvollmacht. Sobald sie volljährig sind, dürfen die Kinder das Depot dann aber selbst verwalten und mit dem Guthaben anstellen, was sie wollen.

Wenn Eltern vorher über das Ersparte verfügen wollen, so müsse dies zweifelsfrei zum Nutzen des Kindes geschehen. Beispielsweise können Eltern einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Schüleraustauschs von der Summe bezahlen.

Kein BAföG-Anspruch mit über 7.500 Euro Vermögen

Zu berücksichtigen sei außerdem, dass Kinder mit hohen Kapitalerträgen unter Umständen eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. „Falls das Guthaben für die Ausbildung oder das Studium verwendet werden soll, hat das Kind später obendrein keinen Anspruch auf BAföG, sollten auf dem Konto mehr als 7.500 Euro liegen“, erklärt Toper.

Depot kann auch auf eigenem Namen geführt werden

Eine Lösung kann darin bestehen, das Geld für die Kinder oder Enkel auf eigenem Namen anzulegen - zum Beispiel auf einem separaten Wertpapierdepot. Bei vielen Direktbanken und Online-Brokern ist das Depot gratis, so dass dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Solange das Geld auf ihrem Namen läuft, müssen die Eltern oder Großeltern die Erträge versteuern, sofern diese ihren persönlichen Freibetrag übersteigen. Bis zu 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren bleiben steuerfrei.