Expertin: Rechtzeitig finanziellen Grundstock für den Nachwuchs bilden
Stand: 07.08.2020
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Die Einschulung ist für Eltern wie für Kinder ein wichtiger Meilenstein. Für Julia Toper vom Bundesverband deutscher Banken eine gute Gelegenheit, einmal über die Zukunft der Kleinen nachzudenken. Sie rät Eltern und Großeltern, rechtzeitig einen finanziellen Grundstock für spätere Ausgaben aufzubauen.
Fondssparen ideal für die langfristige Geldanlage
Ob fürs erste eigene Auto oder die Einrichtung der Studentenbude – auf dem Weg in Erwachsenenleben werden auf den Nachwuchs allerlei finanzielle Herausforderungen zukommen. Sofern nicht schon mit der Geburt des Kindes damit begonnen wurde, eigne sich der Schulbeginn hervorragend dazu, mit dem regelmäßigen Sparen für die Kinder zu beginnen, findet Toper. In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen rät sie Eltern und Großeltern zum Vermögensaufbau mit Wertpapieren. Zum Bespiel in Form von einem Fondssparplan.
Bei Kindern gebe es einen extra langen Anlagehorizont und das sei bei Investitionen an der Börse wichtig. „Mindestens zehn bis 15 Jahre sollten es schon sein“, rät Toper. „So lassen sich Kursschwankungen in Krisenzeiten aushalten.“ Für die langfristige Geldanlage hätten sich Aktien und Aktienfonds, Mischfonds und die preiswerteren ETFs bewährt, so die Expertin.
ETF sind börsengehandelte Indexfonds. Sie bilden die Wertentwicklung eines Aktienindex nach – zum Beispiel die des DAX oder des Weltaktienindex MSCI World. Dafür benötigen Sie kein aktives Management, und das spart Kosten. Ein ETF kommt mit einem Bruchteil der laufenden Kosten aus, die bei aktiven Fonds fällig werden.
Anlagen im Namen des Kindes gelten als Schenkung
Um in Wertpapiere zu investieren, brauchen Ihre Kinder ein eigenes Depot. Das können Eltern oder Großeltern im Namen der Kinder eröffnen und den Bestand durch den Zukauf weiterer Wertpapiere nach und nach erweitern.
Steuerrechtlich handelt es sich dabei um eine Schenkung. „Die Schenkung von Kapitalvermögen ist bis zu 400.000 Euro schenkungssteuerfrei“, so Toper. Großeltern können ihren Enkeln bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken. Alle zehn Jahre kann der Höchstbetrag erneut ausgeschöpft werden.
Ab 18 können Kinder über das Ersparte frei verfügen
Toper macht noch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Das Geld, das Sie für Ihr Kind auf dessen Namen anlegen, gehört auch Ihrem Kind.“ Eltern hätten bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes lediglich die Konto- und Depotvollmacht. Sobald sie volljährig sind, dürfen die Kinder das Depot dann aber selbst verwalten und mit dem Guthaben anstellen, was sie wollen.
Wenn Eltern vorher über das Ersparte verfügen wollen, so müsse dies zweifelsfrei zum Nutzen des Kindes geschehen. Beispielsweise können Eltern einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Schüleraustauschs von der Summe bezahlen.
Kein BAföG-Anspruch mit über 7.500 Euro Vermögen
Zu berücksichtigen sei außerdem, dass Kinder mit hohen Kapitalerträgen unter Umständen eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. „Falls das Guthaben für die Ausbildung oder das Studium verwendet werden soll, hat das Kind später obendrein keinen Anspruch auf BAföG, sollten auf dem Konto mehr als 7.500 Euro liegen“, erklärt Toper.
Depot kann auch auf eigenem Namen geführt werden
Eine Lösung kann darin bestehen, das Geld für die Kinder oder Enkel auf eigenem Namen anzulegen - zum Beispiel auf einem separaten Wertpapierdepot. Bei vielen Direktbanken und Online-Brokern ist das Depot gratis, so dass dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Solange das Geld auf ihrem Namen läuft, müssen die Eltern oder Großeltern die Erträge versteuern, sofern diese ihren persönlichen Freibetrag übersteigen. Bis zu 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren bleiben steuerfrei.