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Erstmals Telekom-Mitarbeiter wegen Frühpensionierungen vor Gericht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Leer (dpa/lni) - Die Frühpensionierungswelle bei der Deutschen Telekom AG wegen Dienstunfähigkeit von Beamten wird jetzt erstmals vor Gericht öffentlich überprüft. Im ostfriesischen Leer muss sich seit Mittwoch ein ehemaliger stellvertretender Niederlassungsleiter wegen Betruges gegenüber den Versorgungskassen verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, 64 Beamte der Telekom 1995/1996 mittels falscher und nicht überprüfter Gesundheitszeugnisse für dauernd dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu haben.

Hintergrund des Verfahrens ist die Privatisierung der staatlichen Deutschen Bundespost Mitte der neunziger Jahre. Die Nachfolge- Unternehmen, neben der Deutschen Telekom AG vor allem die Deutsche Post AG, übernahmen die zum Teil beamteten Mitarbeiter. Sie hatten dadurch jedoch zu viel Personal, was auch eine Belastung für den Atkienkurs darstellte.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte den von der Telekom vorgegebenen Personalabbau umgesetzt. Die Gehaltszahlungen des Konzerns sollten gemindert und in Pensionszahlungen zu Lasten der Versorgungskassen und der Allgemeinheit umgewandelt werden, sagte Staatsanwalt Hermann Reuter. "Der Schaden wird bei normaler Lebenserwartung der Betroffenen Millionen betragen." Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld: "Zum damaligen Zeitpunkt sind die Sachen ordnungsgemäss abgelaufen." Mittlerweile seien die Verfahren ganz anders geregelt.

Laut Anklageschrift wurde ein Beamter wegen "narzistischer Störungen mit depressiven Neurosen" in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. In anderen Fällen lautete die Diagnose "allgemeine Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte", "depressive Verstimmung mit Schlafstörungen" und "reduzierter Allgemeinzustand mit Kopfschmerzen". Auch Migräne-Anfälle, Magersucht, Ischias-Schmerzen und Bandscheibenleiden wurden als Begründung für Dienstunfähigkeit akzeptiert. Vielfach gab es kein Gutachten eines Amtsarzt, bisweilen fehlten sogar Stellungnahmen von Fachärzten.

Der Anwalt des 51-jährigen Angeklagten erklärte, sein Mandant habe im Rahmen seines Ermessensspielraumes als Dienstvorgesetzter korrekt gehandelt. "In keinem Fall kam es zu einer Ermessensüberschreitung." 1995 und 1996 seien bundesweit jeweils rund 10.000 Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Sein Mandant habe "nichts anderes als das gemacht, was in allen anderen Niederlassungen auch gemacht wurde". Er habe dafür keine Provision oder Vergünstigungen erhalten. Im übrigen seien nach einer späteren medizinischen Überprüfung nur zwei Beamte reaktiviert worden, sagte Anwalt Tim Bandisch.

Nach Angaben des Richters Jans Rolf Leemhuis hat der Angeklagte wegen des sich seit Ende 1998 hinziehenden Verfahrens allenfalls eine geringe Geldstrafe zu erwarten. Die lange Verfahrensdauer, die er nicht zu vertreten habe, sei strafmildernd zu berücksichtigen.