Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Elektro-Tretroller sollen im Frühjahr zugelassen werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Nun soll es ganz schnell gehen: Noch im Frühjahr sollen die nötigen Regeln in Kraft treten, damit Elektro-Tretroller auch in Deutschland benutzt werden können. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will Elektro-Scooter zulassen und sieht dafür schon ein großes Potenzial: Ergänzend zum öffentlichen Nahverkehr seien sie "eine echte zusätzliche Alternative zum Auto", etwa um von der Bushaltestelle weiter nach Hause oder zur Arbeit zu kommen. Jetzt liegen die konkreten Anforderungen dafür vor.

Um welche Fahrzeuge geht es?

Weil sie einen elektrischen Antriebsmotor haben, gelten die kleinen Flitzer als Kfz. Das erfordert eine Reihe von Vorschriften, die Scheuer nun in einer geplanten Verordnung zur üblichen Prüfung an die EU-Kommission geschickt hat. Konkret geht es um "Elektrokleinstfahrzeuge", die zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren können und eine Lenk- oder Haltestange haben. Sie dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.

Wer darf sie fahren?

E-Roller, die nur weniger als 12 km/h fahren können, sollen bereits für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein - schnellere Gefährte dann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen.

Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Es soll möglich sein, die oft zusammenklappbaren Geräte in Bussen und Bahnen mitzunehmen.

Wo dürfen Sie fahren?

Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach maximal möglichem Tempo: Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sind die nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - allerdings nicht außerhalb geschlossener Orte. Sind E-Roller schneller als 12 km/h, gehören sie auf Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen sie, darf es innerorts und außerorts auch die Fahrbahn sein.

Welche Sicherheitsregeln gelten?

Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschrieben werden seitliche Reflektoren und mindestens eine "helltönende Glocke". Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden. Die Standflächen müssen rutschfest sein. Tabu sind Anhänger.

Was gibt es noch für Regeln?

Ausdrücklich festgeschrieben werden soll, dass E-Kleinstfahrzeuge "einzeln hintereinander" fahren müssen. Ein Anhängen an andere Fahrzeuge und Freihändigfahren sind nicht erlaubt.

Auf mehrspurigen Fahrbahnen gilt das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren. Auf Gehwegen haben Fußgänger klar Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritt-Tempo zulässig. Auf Radwegen müssen schnellere Radler "ohne Behinderung" zum Überholen vorbeigelassen werden. An der Ampel gelten für E-Gefährte mit weniger als 12 km/h die Fußgängerzeichen. Generell werden sie nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

Warum soll es möglichst schnell gehen?

Die Mobilität gerade in großen Städten, in denen die Luft oft schlecht ist, wandelt sich derzeit grundlegend. Es geht vor allem um Alternativen zum Auto. Auf dem Fahrdienst-Markt sind viele neue Anbieter unterwegs - auch als Sharing-Dienste, bei denen Nutzer sich ein Fahrzeug teilen. Scheuer will diesen Markt liberalisieren. Immer beliebter werden auch E-Fahrräder.

Welche Reaktionen gibt es?

Dass manche E-Roller auf Gehwege sollen, sorgt für Kritik. Scheuer wolle wohl keine Konflikte mit Autos und Lastwagen, die sich die Fahrbahn teilen müssten, kritisieren die Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar und Matthias Gastel. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warnt vor weiteren Gefahrenquellen, die gerade Schutzbedürftige wie Kinder, ältere Menschen und Fußgänger in ihrem Bewegungsradius einschränkten.

Der Fahrradfahrerclub ADFC sieht die Zulassung als Chance, um Staus und schlechte Luft zu verringern. Im Verkehrsraum brauche es aber generell mehr Platz für "saubere Zweiradmobilität", dann vertrügen sich auch E-Scooter, Pedelecs und Fahrräder auf gemeinsamen Wegen.

Wie geht es weiter?

Die Verordnung liegt zur Prüfung in Brüssel, wie es bei technischen Vorschriften üblich ist. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Scheuer bereitet daneben auch Regelungen für E-Gefährte ohne Lenkstange vor - das sind Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor. Hier plant der Minister eine Ausnahmeverordnung. Ziel ist es, dass diese Geräte im ersten Halbjahr gefahren werden können.