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Frankfurt/Main – Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist und daher eine Pauschalreise mit Flug in der Premium Class gebucht hat, darf von der Reise zurücktreten, wenn er nur in der Economy Class fliegen kann. Stornokosten dürfen für die Kündigung nicht verlangt werden.
Der Reisende bekommt den gesamten Reisepreis erstattet, wie das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 20/17) urteilte. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Eco-Class nicht zumutbar
In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise nach Phuket in Thailand. Der auf einen Rollstuhl angewiesene Passagier konnte nicht wie gebucht in der Premium Class fliegen. Weil er einen größeren Komfortbedarf hatte, war ihm der Flug in der Economy-Klasse nicht zuzumuten, so das Gericht. Die Anreise – und somit auch der gesamte Urlaub – sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Die Änderung der Beförderungsklasse sei in diesem Fall ein gravierender Mangel, der die Kündigung des Reisevertrags rechtfertige.