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Drittanbietersperre schützt vor Abo-Fallen im Internet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover - Ein versehentlicher Fingertipp auf einen Werbebanner kann schon genügen, um beim Smartphone-Surfen in die Fänge von dubiosen App- oder Inhalte-Abos zu gelangen. Aus diesem Grund sollten Verbraucher das riskante mobile Bezahlen (auch WAP-Billing genannt) bei ihrem Netzbetreiber sperren lassen, empfiehlt die Computerzeitschrift "c't" (Ausgabe 24/11).

Derzeit funktioniere die sogenannte Drittanbietersperre bei Vodafone, der Telekom und O2 - zum Beispiel per Anruf bei der Hotline. Bei E-Plus sei es lediglich möglich, einzelne, namentlich bekannte Drittanbieter fürs Inkasso zu sperren. Wer Reseller- oder Prepaid-Kunde ist, muss individuell erfragen, wie eine Sperre gehandhabt wird.

Vertragskunden von E-Plus und Vodafone werden den Angaben zufolge nach der Inkassoforderung des Inhalteanbieters per SMS informiert. Bei O2 greift eine Sicherung noch vor dem Abo-Abschluss: Der Kunde wird auf eine Seite des Netzbetreibers umgeleitet und muss dort in das WAP-Billing einwilligen. Die Netzbetreiber fungieren den Angaben zufolge als Inkassodienste und verdienten über Provisionen an den Abos mit. Gut zu wissen: Das WAP-Billing funktioniert nur per Mobilfunkverbindung, nicht aber per WLAN.

Während vor einem Jahr vornehmlich Kinder in Abofallen gelockt worden seien, konzentrierten sich die zweifelhaften Angebote derzeit auf Erotikangebote für Erwachsene, berichtet die "c't". Oft merken Surfer gar nicht, dass sie ein Abo abgeschlossen haben, weil bei den Angeboten nicht klar und unmissverständlich auf entstehende Kosten hingewiesen wird. Zur Abo-Bestätigung kämen oft nur verschleiernde Kurznachrichten aufs Handy. Die böse Überraschung folgt dann mit der Handyrechnung.

Belastbare Gerichtsurteile zum WAP-Billing gibt es laut der Zeitschrift derzeit noch nicht. Auch deshalb sollten Verbraucher, die in eine Abo-Falle getappt sind, die Kosten nicht einfach von der Bank zurückbuchen lassen, warnen die Experten. In solchen Fällen könne der Netzbetreiber unter Umständen berechtigt sein, die SIM-Karte zu sperren. Stattdessen sollte der Verbraucher das angebliche Abo so schnell wie möglich beim Inhalteanbieter und beim Mobilfunkanbieter widerrufen.