Diesel-Abgase: Software-Update muss sein
Stand: 08.11.2017
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Berlin - Im Zuge des Abgasskandals bieten die Hersteller Software-Updates an, die alle Autofahrer nutzen sollten. Andernfalls droht der Verlust der HU-Plakette. Nicht an der Nachrüstung teilgenommen zu haben, gilt als ein erheblicher Mangel. Darauf hat der Verband der Tüv anlässlich der Vorstellung seines jährlichen Tüv-Reports hingewiesen. Die Plakette werde dann erstmal nicht erteilt. Binnen vier Wochen müsse das Update nachgeholt und bei einer Nachuntersuchung belegt werden.
Maßgeblich für eine Beanstandung bei der HU ist allerdings, dass die Umrüstungsfrist des Herstellers abgelaufen sein muss. Dies gelte zum Beispiel seit August 2017 für den VW Amarok und für weitere Modelle seit November 2017, erklärt der Verband der Tüv. Er empfiehlt allen betroffenen Haltern, einer Aufforderung zur Nachrüstung unbedingt nachzukommen - so seien sie bei der HU auf der sicheren Seite.