Brüssel: Industrierabatte bei Offshore-Netzumlage zulässig
Stand: 29.03.2018
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Brüssel - Stromintensive Firmen und Bahnunternehmen in Deutschland dürfen nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter teils von den Anschlusskosten für Offshore-Windparks befreit werden. Die diesbezüglichen Pläne Deutschlands seien mit europäischem Recht vereinbar, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.
Offshore-Windparks hierzulande sollen bis 2030 deutlich mehr Strom liefern. Die Kosten für den Anschluss der Anlagen an das Hauptstromnetz sollen dabei ab kommendem Jahr über eine Netzumlage von den Verbrauchern getragen werden. Eine Reihe von Unternehmen wird dabei finanziell entlastet.
Aus Sicht der EU-Kommission ist das gerechtfertigt, da sich damit unter anderem die Bahn im Wettbewerb mit anderen Fortbewegungsmitteln, die die Umwelt stärker belasten, besser behaupten kann. Der Wettbewerb werde nicht übermäßig verfälscht, hieß es.