Beim Sparen für Kinder deren Steuerfreibeträge nutzen
Stand: 12.12.2018
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Frankfurt/Main - Viele Eltern legen für ihre Kinder regelmäßig etwas Geld beiseite – zum Beispiel, um damit später einen Schüleraustausch, den Führerschein oder ein Studium zu finanzieren. Wer das Vermögen schon frühzeitig auf die Kinder überträgt und nur noch in ihrem Namen verwaltet, kann auf diese Weise häufig Steuern sparen.
Legen Eltern für ihren Nachwuchs beispielsweise einen Fonds-Sparplan an, brauchen sie dafür ein Depot. Eröffnen sie dieses im Namen der Kinder und verwalten das Vermögen nur für den Nachwuchs, kann dies steuerliche Vorteile haben.
Freibträge der Kinder nutzen
Denn dann können Eltern von den Steuerfreibeträgen der Kinder profitieren. Das gilt auch, wenn die Kinder noch minderjährig sind, informiert die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften (BVI). Sparer müssen ihr Vermögen zwar nicht versteuern, aber alle Kapitalerträge, also Dividenden oder Zinsen, die über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr liegen. Verteilen Eltern das Vermögen jedoch geschickt, bleibt mehr davon steuerfrei.
Das Vermögen muss auf die Kinder übertragen werden
"Eltern müssen wissen, dass sie dafür das Vermögen wirklich auf die Kinder übertragen müssen", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Sie verwalten dann nur das Vermögen für die Kinder, bis diese volljährig sind. "Das Geld dürfen die Eltern wenn überhaupt nur für die Kinder einsetzen", sagt Klocke. So könnten sie etwa einem 17-jährigen Kind den Führerschein finanzieren. Damit es keine Schwierigkeiten gibt, sollten Eltern aber nach Angaben des BVI nur eine Verfügungsbefugnis im Sinne des elterlichen Sorgerechtes haben.
Hat das Kind keine weiteren Kapitalerträge, können die Eltern laut BVI eine Bescheinigung auf Nichtveranlagung beim Finanzamt einreichen. Grundsätzlich steht auch Kindern ein Grundfreibetrag zu. Im Jahr 2019 beträgt dieser rund 9.000 Euro – mit weiteren Freiträgen, wie dem Sparer-Pauschbetrag, können laut Klocke im Idealfall bis zu 9.969 Euro pro Kind steuerfrei bleiben.
Ab 2020 sind pro Kind sogar Erträge bis zu 10.209 Euro steuerfrei. Dazu zählen laut Klocke unter anderem Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, aber auch Gehalt oder eine Ausbildungsvergütung.
Kein Bavög-Anspruch mehr bei zu hohem Vermögen
Wichtig zu wissen: Kinder, die ein Studium absolvieren und Bafög beziehen, müssen beachten, dass ihr Vermögen höchstens bei 7.500 Euro liegen darf - sonst verlieren sie laut BVI ihren Anspruch auf Bafög.